24h-Pflege Schweiz: Stellenangebote, Lohn und neue Regeln 2026

24h-Pflege Schweiz: Stellen und Bedingungen

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Stellenangebote für 24h-Pflege in der Schweiz klingen oft verlockend: Unterkunft frei, guter Lohn, wenige Wochen am Stück. Doch der Begriff führt in die Irre. Der Bundesrat hält fest, dass eine Einzelperson keine 24-Stunden-Betreuung leisten kann. Seit dem 1. Dezember 2025 gelten für Live-ins über Personalverleiher neue Regeln. Hier erfährst du, wie 24h-Betreuung rechtlich funktioniert, was du verdienst und woran du faire Angebote erkennst.

Das Wichtigste in Kürze

  • Hinter „24h-Pflege“ steckt meist Live-in-Betreuung: Du wohnst im Haushalt und teilst deinen Tag in Arbeitszeit, Präsenzzeit, Pausen und Freizeit.
  • Bei Anstellung über einen Personalverleiher gilt das Arbeitsgesetz (Bundesgericht, BGE 148 II 203). Seit 1.12.2025 regeln Art. 17a bis 17e ArGV 2 die Details.
  • Bei direkter Anstellung durch den Haushalt gelten der NAV Hauswirtschaft (ab 20.35 CHF pro Stunde) und der kantonale NAV.
  • Im Kanton Zug muss Präsenzzeit mit mindestens 5 CHF pro Stunde bezahlt werden. Dazu kommen mindestens 2 Stunden Pause täglich und 1,5 freie Tage pro Woche.
  • Grundpflege wie Waschen oder Anziehen ist Pflege und braucht eine passende Qualifikation und Bewilligung.

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Was heisst 24h-Pflege in der Schweiz wirklich?

Bei der 24h-Pflege wohnt eine Betreuungsperson im Haushalt einer pflegebedürftigen Person. Fachleute sprechen von Live-in-Betreuung. Die Betreuungsperson hilft im Haushalt und im Alltag und ist in der Nähe, falls etwas passiert. Rund um die Uhr arbeiten darf und kann sie nicht. Ihr Tag besteht aus vier Zeitarten:

  • Arbeitszeit: aktive Tätigkeit wie Kochen, Haushalt, Begleitung.
  • Präsenzzeit: Du bist im Haushalt und erreichbar, arbeitest aber nicht aktiv. Sie wird bezahlt, aber tiefer als Arbeitszeit.
  • Pause: Du darfst das Haus verlassen und bist nicht erreichbar.
  • Freizeit: freie Tage und Halbtage am Stück.

Viele Familien organisieren die Betreuung deshalb mit zwei Personen im Wechsel oder ergänzen sie durch die Spitex.

Zwei Anstellungsmodelle im Vergleich

Direkt beim HaushaltÜber einen Personalverleiher
RechtsgrundlageNAV Hauswirtschaft des Bundes und kantonaler NAV PrivathaushaltArbeitsgesetz mit Sonderregeln (Art. 17a bis 17e ArGV 2) und GAV Personalverleih
Arbeitgeberdie betreute Person oder ihre Familiedie Verleihfirma, der Haushalt ist Einsatzbetrieb
Kontrollekantonales Amt für Wirtschaft und ArbeitBewilligungspflicht für den Verleiher, Arbeitszeiten von allen Beteiligten visiert
MindestlohnNAV Hauswirtschaft, ab 20.35 CHF pro StundeGAV Personalverleih, mindestens auf NAV-Niveau

Ob ein Verleiher die nötige Bewilligung hat, prüfst du im Verzeichnis des SECO.

Was sich seit Dezember 2025 geändert hat

Im Dezember 2021 entschied das Bundesgericht, dass Live-in-Betreuende, die über einen Personalverleiher angestellt sind, unter das Arbeitsgesetz fallen (BGE 148 II 203). Weil dessen Regeln für Arbeit im fremden Haushalt schlecht passten, hat der Bundesrat am 29. Oktober 2025 Sonderbestimmungen beschlossen. Sie gelten seit dem 1. Dezember 2025 für Betriebe, die dem GAV Personalverleih unterstehen:

  • klare Regeln zu Bereitschaftsdienst und Ruhezeiten,
  • Ausnahmen von der Bewilligungspflicht für Nacht- und Sonntagsarbeit,
  • Arbeitszeiten und Einsätze werden dokumentiert und von allen Beteiligten visiert.

Für Live-ins, die direkt bei einer Familie angestellt sind, ändert sich dadurch nichts. Für sie bleibt der kantonale NAV massgebend.

Lohn in der 24h-Betreuung

Die Basis ist der Mindestlohn nach NAV Hauswirtschaft: ab 1.1.2026 20.35 CHF pro Stunde ungelernt, 22.30 CHF mit EBA oder 4 Jahren Erfahrung und 24.55 CHF mit EFZ. Bei 42 Stunden pro Woche ergibt das 3.703,70 bis 4.468,10 CHF brutto im Monat. Dazu kommt die Präsenzzeit.

Rechenbeispiel Kanton Zug, mit EFZBetrag brutto
42 Stunden Arbeitszeit pro Woche zu 24.55 CHF4.468,10 CHF pro Monat
20 Stunden Präsenzzeit pro Woche zu 5 CHFca. 433 CHF pro Monat
Totalca. 4.901 CHF pro Monat

Das Beispiel ist vereinfacht, um die Logik zu zeigen. Arbeitest du während der Präsenzzeit, zählt diese Zeit im Kanton Zug als volle Arbeitszeit. Unterkunft und Verpflegung sind Teil des Lohns. Die AHV bewertet sie mit 33 CHF pro Tag oder 990 CHF pro Monat, und im Kanton Zug dürfen die Abzüge diese Ansätze nicht übersteigen. Der Zuger NAV regelt ausserdem: Die Kosten der ersten Anreise übernimmt der Arbeitgeber, und stirbt die betreute Person oder zieht sie ins Heim, erhältst du einen Monatslohn als Entschädigung.

Vorsicht bei Pauschalangeboten

Angebote mit einem Pauschallohn für „24 Stunden“ ohne Angaben zu Arbeitszeit, Präsenzzeit, Pausen und freien Tagen sind ein Warnsignal. Ohne Zeiterfassung kannst du nicht nachweisen, wie viel du gearbeitet hast.

Betreuung oder Pflege?

Live-in-Stellen sind in erster Linie Betreuungsstellen. Hilfe beim Waschen, Anziehen, Essen oder bei der Mobilisation ist dagegen Grundpflege. Laut Kanton Zürich ist berufsmässige Pflege bewilligungspflichtig, auch wenn sie nicht ärztlich angeordnet wurde. Die Bewilligung setzt in der Regel ein anerkanntes Pflegediplom und zwei Jahre Praxis unter Aufsicht voraus. Bist du ausgebildete Pflegefachkraft, findest du in der Spitex meist bessere Bedingungen. Mehr dazu im Beitrag Pflege zuhause Schweiz.

Checkliste vor der Unterschrift

  1. Wer ist mein Arbeitgeber, die Familie oder eine Verleihfirma mit Bewilligung?
  2. Welcher NAV oder GAV gilt, und liegt der Lohn mindestens auf diesem Niveau?
  3. Wie viele Stunden Arbeitszeit und Präsenzzeit sind vereinbart, und wie wird Präsenzzeit bezahlt?
  4. Wann habe ich Pausen, freie Tage und Ferien?
  5. Was wird für Kost und Logis abgezogen, und habe ich ein eigenes Zimmer?
  6. Wer bezahlt die Reise, und was passiert, wenn der Einsatz plötzlich endet?
  7. Bin ich bei AHV, Unfall- und Krankentaggeldversicherung angemeldet?

Mehr zu Lohn, Abzügen und Rechten im Privathaushalt liest du im Beitrag Betreuung im Privathaushalt.

Häufige Fragen

Ist 24-Stunden-Pflege in der Schweiz erlaubt?

Live-in-Betreuung ist erlaubt, aber nicht als Arbeit rund um die Uhr. Arbeitszeit, Präsenzzeit, Pausen und Freizeit müssen geregelt sein. Der Bundesrat hält fest, dass eine Einzelperson keine 24-Stunden-Betreuung leisten kann.

Was verdient man in der 24h-Betreuung in der Schweiz?

Die Basis ist der Mindestlohn nach NAV Hauswirtschaft: ab 2026 zwischen 20.35 und 24.55 CHF pro Stunde. Präsenzzeit wird zusätzlich bezahlt, im Kanton Zug mit mindestens 5 CHF pro Stunde.

Gilt das Arbeitsgesetz für Live-in-Betreuerinnen?

Ja, wenn sie über einen Personalverleiher angestellt sind. Seit 1.12.2025 gelten dafür Sonderregeln in der ArGV 2. Bei direkter Anstellung durch den Haushalt gilt das Arbeitsgesetz nicht, sondern der kantonale NAV.

Was ist Präsenzzeit?

Präsenzzeit ist Zeit, in der du im Haushalt bleibst und erreichbar bist, ohne aktiv zu arbeiten. Im Kanton Zug muss sie mit mindestens 5 CHF pro Stunde bezahlt werden.

Brauche ich eine Pflegeausbildung für 24h-Betreuung?

Für reine Betreuung und Haushalt nicht. Für Grundpflege wie Waschen oder Anziehen brauchst du eine passende Qualifikation und eine kantonale Bewilligung.

Du willst in der Schweiz in Pflege oder Betreuung arbeiten, aber zu fairen Bedingungen? Im kostenlosen Kennenlerngespräch finden wir die passende Stelle.

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Quellen: Bundesrat: Sonderregeln für Live-in-Betreuende (29.10.2025), LAW.CH: Neue Regeln in der ArGV 2 ab 1.12.2025, Kanton Zug: NAV Privathaushalt (BGS 831.521), Kanton Zürich: Informationen zum NAV Hauswirtschaft 2026, WEKA: AHV-Ansätze Naturallohn, SECO: Personalverleih. Stand: Oktober 2026.

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