Pflegeassistenz-Jobs in Deutschland und der Schweiz: Arbeitsorte, Pflegemindestlohn 2026/2027, vergleichbare...
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Betreuung im Privathaushalt heisst: Du unterstützt ältere oder kranke Menschen dort, wo sie leben. Stundenweise oder als Live-in, direkt angestellt beim Haushalt oder über einen Personalverleiher. Die Nachfrage ist gross, die Regeln sind aber anders als im Spital oder Heim. Hier erfährst du, welche Stellenangebote es gibt, welcher Mindestlohn 2026 gilt, was ein kantonaler Normalarbeitsvertrag regelt und wie du seriöse Angebote erkennst.
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Kostenloses Kennenlerngespräch sichern| Modell | So funktioniert es | Wer ist Arbeitgeber? |
|---|---|---|
| Stundenweise Betreuung | Einsätze von einigen Stunden, etwa Haushalt, Einkaufen, Begleitung, Gesellschaft | Haushalt, Spitex oder Betreuungsdienst |
| Live-in-Betreuung | Du wohnst im Haushalt der betreuten Person, oft im Wechsel mit einer zweiten Betreuungsperson | Haushalt direkt oder Personalverleiher |
| Betreuung über die Spitex | Hauswirtschaft und Betreuung als Teil des Spitex-Angebots | Spitex-Organisation |
Typische Aufgaben sind Haushalt, Kochen, Einkaufen, Begleitung zu Terminen, Gesellschaft leisten und Unterstützung im Alltag. Für pflegerische Tätigkeiten gelten eigene Regeln (siehe unten). Wenn du als Pflegefachkraft zuhause arbeiten willst, lies den Beitrag Pflege zuhause Schweiz. Rund um Live-in-Modelle geht es im Beitrag 24h-Pflege Schweiz.
Das Arbeitsgesetz gilt für Privathaushalte nicht. Deshalb gibt es zwei Normalarbeitsverträge (NAV), die zusammen gelten:
Ein NAV gilt automatisch, solange dein Arbeitsvertrag nichts anderes festlegt. Die Mindestlöhne des Bundes-NAV dürfen aber nicht unterschritten werden.
| Kategorie | pro Stunde | pro Monat bei 42 Std. | pro Monat bei 45 Std. |
|---|---|---|---|
| Ungelernt | 20.35 CHF | 3.703,70 CHF | 3.968,25 CHF |
| Ungelernt mit mind. 4 Jahren Erfahrung im Haushalt, oder EBA | 22.30 CHF | 4.058,60 CHF | 4.348,50 CHF |
| Gelernt mit EFZ oder dreijähriger Ausbildung | 24.55 CHF | 4.468,10 CHF | 4.787,25 CHF |
Alle Werte sind Bruttolöhne vor Sozialabzügen und Quellensteuer. Der Bundesrat hat den NAV bis Ende 2028 verlängert. Bei Stundenlohn kommt ein Ferienzuschlag dazu, bei 4 Wochen Ferien 8,33 %. Was netto bleibt, rechnest du mit dem Brutto-Netto-Rechner aus. Mehr zu Löhnen in der Betreuung im Beitrag Betreuungskraft Gehalt.
Der Kanton Zug hat seinen NAV Privathaushalt per 1. September 2025 überarbeitet und Regeln für die Betreuung rund um die Uhr aufgenommen. Er zeigt gut, worauf du achten solltest:
| Thema | Regel im NAV Zug |
|---|---|
| Arbeitszeit | höchstens 50 Stunden pro Woche, auf maximal 5,5 Tage verteilt |
| Präsenzzeit | mindestens 5 CHF pro Stunde; wer in der Präsenzzeit arbeitet, erhält dafür den vollen Lohn |
| Pausen | mindestens 2 Stunden pro Tag, nach mehr als einem Einsatz in der Nacht mindestens 4 Stunden |
| Freie Tage | pro Woche ein freier Tag und ein freier Halbtag am Stück, in 4 Wochen mindestens 2 freie Sonntage |
| Ferien | 4 Wochen, bis 20 Jahre und ab 50 Jahren 5 Wochen |
| Kost und Logis | Abzüge höchstens nach den AHV-Ansätzen |
| Zeiterfassung | in der Regel wöchentlich von allen Vertragsparteien visiert |
In anderen Kantonen gelten andere Werte. Frag beim kantonalen Amt für Wirtschaft und Arbeit nach dem NAV, der für deinen Arbeitsort gilt.
Wohnst du im Haushalt, sind Unterkunft und Verpflegung Teil deines Lohns. Die AHV bewertet sie pauschal: Frühstück 3.50 CHF, Mittagessen 10 CHF, Abendessen 8 CHF und Unterkunft 11.50 CHF pro Tag. Zusammen sind das 33 CHF pro Tag oder 990 CHF pro Monat. Im Kanton Zug dürfen Abzüge für Kost und Logis diese Ansätze nicht übersteigen. Lass dir im Vertrag schriftlich geben, was abgezogen wird.
Hilfe im Haushalt und Begleitung im Alltag sind Betreuung. Sobald du Menschen bei der Körperpflege, beim Anziehen, beim Essen oder bei der Mobilisation hilfst, ist das Grundpflege. Laut Kanton Zürich ist berufsmässige Pflege bewilligungspflichtig, auch ohne ärztliche Anordnung. Die Bewilligung setzt in der Regel ein anerkanntes Pflegediplom und zwei Jahre Praxis unter Aufsicht voraus. Wenn du eine Pflegeausbildung hast, lohnt sich deshalb oft eine Stelle bei der Spitex oder in einem Heim. Mehr dazu unter Pflegehilfe für Senioren.
Im Privathaushalt müssen AHV-Beiträge ab dem ersten Franken bezahlt werden. Die übliche Freigrenze von 2.500 CHF pro Jahr gilt hier nicht. Ausnahme sind junge Leute bis 25 mit höchstens 750 CHF pro Jahr. Für kleine Anstellungen gibt es ein vereinfachtes Abrechnungsverfahren. Achte darauf, dass dein Arbeitgeber dich anmeldet. Sonst fehlen dir später Beitragsjahre bei der Rente.
Wer dich gegen Entgelt vermittelt oder an Haushalte verleiht, braucht eine Bewilligung. Ob ein Betrieb bewilligt ist, kannst du im Verzeichnis des SECO prüfen. Dort sind über 7.400 Betriebe eingetragen.
Stellen findest du über Jobportale, Spitex-Organisationen und Vermittler. Einen Überblick gibt der Beitrag Jobbörsen Pflege Schweiz. Rechtliche Grundlagen zum Arbeiten in der Schweiz findest du unter Arbeitsrecht Pflege.
Ab 1.1.2026 gelten Mindestlöhne von 20.35 CHF pro Stunde für Ungelernte, 22.30 CHF mit EBA oder 4 Jahren Erfahrung und 24.55 CHF mit EFZ. Bei 42 Stunden pro Woche sind das 3.703,70 bis 4.468,10 CHF brutto im Monat.
Nein, nicht bei direkter Anstellung durch den Haushalt. Dann gelten der NAV Hauswirtschaft des Bundes und der kantonale NAV. Bei Anstellung über einen Personalverleiher gilt dagegen das Arbeitsgesetz.
Die AHV bewertet volle Verpflegung und Unterkunft mit 33 CHF pro Tag oder 990 CHF pro Monat. Im Kanton Zug dürfen Abzüge diese Ansätze nicht übersteigen.
Grundpflege wie Waschen, Anziehen oder Mobilisation gilt als Pflege. Berufsmässige Pflege braucht eine passende Qualifikation und eine kantonale Bewilligung.
Ja. Im Privathaushalt sind AHV-Beiträge ab dem ersten Franken geschuldet. Nur bei Jugendlichen bis 25 mit höchstens 750 CHF Lohn pro Jahr gibt es eine Ausnahme.
Du suchst eine faire Stelle in der Betreuung oder Pflege in der Schweiz? Im kostenlosen Kennenlerngespräch zeigen wir dir passende Möglichkeiten.
Kostenloses Kennenlerngespräch sichernQuellen: Kanton Zürich: Informationen zum NAV Hauswirtschaft 2026, Kanton Zug: NAV Privathaushalt (BGS 831.521), AHV/IV: Merkblatt 2.06 Hausdienst, WEKA: AHV-Ansätze Naturallohn, Bundesrat: Sonderregeln für Live-in-Betreuende, SECO: Private Arbeitsvermittlung und Personalverleih. Stand: Oktober 2026.
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