Kündigungsfrist Schweiz 2026: alle Fristen nach OR mit Beispielen

Kündigungsfrist Schweiz 2026: alle Fristen nach OR

Inhalt

Wie lange ist die Kündigungsfrist in der Schweiz? Ohne andere Abmachung gilt: 7 Tage in der Probezeit, danach 1, 2 oder 3 Monate je nach Dienstjahr, immer auf das Ende eines Monats. Hier findest du alle Fristen nach Obligationenrecht (OR), ein Rechenbeispiel, die Sperrfristen bei Krankheit und Schwangerschaft und was du beachten musst, wenn du aus Deutschland in die Schweiz wechselst.

Das Wichtigste in Kürze

  • In der Probezeit beträgt die Frist 7 Tage, an jedem beliebigen Tag (Art. 335b OR).
  • Danach: 1 Monat im 1. Dienstjahr, 2 Monate vom 2. bis 9. Dienstjahr, 3 Monate ab dem 10. Dienstjahr, jeweils auf Monatsende (Art. 335c OR).
  • Vertrag, NAV oder GAV können andere Fristen festlegen. Unter 1 Monat geht nur per GAV und nur im 1. Dienstjahr.
  • Die Frist gilt für beide Seiten gleich. Widersprechen sich die Abmachungen, gilt für beide die längere Frist.
  • Massgebend ist, wann die Kündigung ankommt, nicht wann du sie abschickst.
  • Nach der Probezeit darf dir der Arbeitgeber bei Krankheit, Unfall oder Schwangerschaft eine Zeit lang nicht kündigen (Sperrfristen, Art. 336c OR).

Neuer Pflegejob in der Schweiz? Wir finden die passende Stelle für dich und verhandeln dein Gehalt mit. Für dich 100 % kostenlos.

Kostenloses Kennenlerngespräch sichern

Kündigungsfristen in der Schweiz nach OR

SituationKündigungsfristTermin
Probezeit (1. Monat, höchstens 3 Monate)7 Tagejeder Tag
1. Dienstjahr1 MonatMonatsende
2. bis 9. Dienstjahr2 MonateMonatsende
ab dem 10. Dienstjahr3 MonateMonatsende

Diese Fristen gelten, wenn im Arbeitsvertrag, im Normalarbeitsvertrag (NAV) oder im Gesamtarbeitsvertrag (GAV) nichts anderes steht. Längere Fristen sind erlaubt, wenn sie schriftlich vereinbart sind. Ein befristeter Vertrag endet ohne Kündigung am vereinbarten Datum. Mehr zur Probezeit liest du im Beitrag Probezeit Schweiz.

Beispiel: So rechnest du die Kündigungsfrist

Du bist im 3. Dienstjahr und hast 2 Monate Kündigungsfrist auf Monatsende. Du willst per 31. März aufhören:

  • Die Frist läuft vom 1. Februar bis zum 31. März.
  • Deine Kündigung muss spätestens am 31. Januar beim Arbeitgeber sein.
  • Kommt sie erst am 1. Februar an, endet dein Arbeitsverhältnis am 30. April.
Der Zugang zählt

Entscheidend ist der Tag, an dem die Kündigung beim Empfänger ankommt. Am sichersten ist die persönliche Übergabe mit unterschriebener Empfangsbestätigung. Wenn du per Post kündigst, plane genug Reserve ein.

Andere Fristen im Vertrag oder GAV

Viele Arbeitgeber regeln die Kündigungsfrist selbst. Was für dich gilt, steht im Arbeitsvertrag, im Personalreglement oder im GAV. Bei Kantonen, Gemeinden und öffentlichen Spitälern gilt oft das kantonale Personalrecht. Ein Beispiel aus dem Gesundheitswesen ist der GAV der Aargauer Kantonsspitäler (2025):

RegelGAV Aargauer Kantonsspitäler
Probezeit3 Monate
Frist in der Probezeit7 Tage auf Ende einer Kalenderwoche
1. Dienstjahr1 Monat auf Monatsende
ab dem 2. Dienstjahr3 Monate auf Monatsende
Formschriftlich

Die Kündigung muss dort spätestens am letzten Werktag vor Beginn der Frist bei der Gegenseite sein. Du siehst: Schon ab dem 2. Dienstjahr ist die Frist länger als im OR. Lies deshalb immer zuerst deinen Vertrag.

So kündigst du richtig

  • Form: Das OR verlangt keine Schriftform, viele Verträge und GAV schon. Kündige deshalb immer schriftlich und mit Unterschrift.
  • Begründung: Die andere Seite kann eine schriftliche Begründung verlangen (Art. 335 OR).
  • Restferien: Offene Ferien beziehst du in der Regel während der Kündigungsfrist. Ausbezahlt werden sie nur, wenn das nicht mehr möglich ist. Mehr zum Ferienanspruch unter Urlaubstage Schweiz.
  • Stellensuche: Nach der Kündigung muss dir der Arbeitgeber die nötige Zeit für die Suche nach einer neuen Stelle geben (Art. 329 OR).
  • Arbeitszeugnis: Du kannst jederzeit ein Arbeitszeugnis verlangen (Art. 330a OR). Hol es dir rechtzeitig.
  • Arbeitslosenversicherung: Kündigst du selbst, ohne eine neue Stelle zu haben, gilt das meist als selbstverschuldete Arbeitslosigkeit. Die Arbeitslosenkasse kann dann Einstelltage verhängen.

Sperrfristen: Wann darf dir nicht gekündigt werden?

Nach der Probezeit schützt dich das OR in bestimmten Situationen vor einer Kündigung durch den Arbeitgeber (Art. 336c OR):

SituationSperrfrist
Krankheit oder Unfall ohne eigenes Verschulden30 Tage im 1. Dienstjahr, 90 Tage im 2. bis 5., 180 Tage ab dem 6. Dienstjahr
Schwangerschaftganze Schwangerschaft und 16 Wochen nach der Geburt
Militär-, Schutz- oder Zivildienstwährend des Dienstes, bei mehr als 11 Tagen auch 4 Wochen vorher und nachher
Betreuungsurlaub für ein schwer krankes Kindsolange der Anspruch besteht, höchstens 6 Monate
Urlaub des anderen Elternteilswährend des Urlaubs

Eine Kündigung während einer Sperrfrist ist nichtig. Wurde vorher gekündigt, steht die Kündigungsfrist still und läuft erst nach der Sperrfrist weiter. Endet sie dann nicht auf ein Monatsende, verlängert sie sich bis zum nächsten Monatsende.

Wichtig: Die Sperrfristen gelten nicht in der Probezeit, nicht wenn du selbst kündigst und nicht bei einer Aufhebungsvereinbarung.

Fristlose und missbräuchliche Kündigung

Fristlos kündigen dürfen beide Seiten nur aus einem wichtigen Grund, wenn die Fortsetzung nicht mehr zumutbar ist (Art. 337 OR). Trittst du eine Stelle ohne wichtigen Grund nicht an oder gehst fristlos, kann der Arbeitgeber eine Entschädigung von einem Viertel eines Monatslohns verlangen, dazu Ersatz für weiteren Schaden (Art. 337d OR).

Eine Kündigung kann missbräuchlich sein, zum Beispiel wenn sie erfolgt, weil du berechtigte Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis geltend machst (Art. 336 OR). Sie bleibt trotzdem gültig. Du kannst aber eine Entschädigung von bis zu 6 Monatslöhnen verlangen. Dafür musst du bis zum Ende der Kündigungsfrist schriftlich Einsprache erheben und innert 180 Tagen nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses klagen (Art. 336a und 336b OR).

Wechsel aus Deutschland: deine Kündigungsfrist dort

Planst du den Umzug in die Schweiz, ist oft die deutsche Kündigungsfrist der Engpass. Gesetzlich gelten nach § 622 BGB 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende, in der Probezeit 2 Wochen. Die längeren Fristen nach Betriebszugehörigkeit gelten laut Gesetz nur für Kündigungen durch den Arbeitgeber. Viele Arbeitsverträge übertragen sie aber auch auf dich. Im TVöD hängt die Frist von der Beschäftigungszeit ab:

BeschäftigungszeitKündigungsfrist im TVöD
bis 6 Monate2 Wochen zum Monatsende
bis 1 Jahr1 Monat zum Monatsende
über 1 Jahr6 Wochen zum Quartalsende
ab 5 Jahren3 Monate zum Quartalsende
ab 8 Jahren4 Monate zum Quartalsende
ab 10 Jahren5 Monate zum Quartalsende
ab 12 Jahren6 Monate zum Quartalsende
So planst du den Wechsel

Kündige erst, wenn dein Schweizer Arbeitsvertrag unterschrieben ist. Ist deine Frist lang, frag deinen Arbeitgeber nach einem Aufhebungsvertrag. Plane parallel Wohnung, Umzug und Bewilligung. Alles dazu findest du unter Aufenthaltsbewilligung Schweiz, Arbeiten in der Schweiz und Auswandern in die Schweiz.

Du arbeitest in der Pflege und willst in die Schweiz wechseln? Alle Infos zu Pflegejobs findest du auf unserer Pflege-Seite.

Häufige Fragen

Wie lange ist die Kündigungsfrist in der Schweiz?

Ohne andere Abmachung 7 Tage in der Probezeit. Danach 1 Monat im 1. Dienstjahr, 2 Monate vom 2. bis 9. und 3 Monate ab dem 10. Dienstjahr, jeweils auf Monatsende (Art. 335b und 335c OR).

Kann ich in der Probezeit kündigen?

Ja, jederzeit mit 7 Tagen Frist, wenn nichts anderes vereinbart ist. Die Frist muss nicht auf ein Monatsende fallen.

Muss eine Kündigung schriftlich sein?

Laut OR nicht. Viele Arbeitsverträge und GAV verlangen aber die Schriftform. Kündige deshalb immer schriftlich und lass dir den Empfang bestätigen.

Darf mir gekündigt werden, wenn ich krank bin?

Nach der Probezeit gilt eine Sperrfrist: 30 Tage im 1. Dienstjahr, 90 Tage im 2. bis 5. und 180 Tage ab dem 6. Dienstjahr. Eine Kündigung durch den Arbeitgeber in dieser Zeit ist nichtig.

Kann ich früher aufhören als die Kündigungsfrist?

Nur wenn der Arbeitgeber einverstanden ist. Dann schliesst ihr am besten eine schriftliche Aufhebungsvereinbarung. Gehst du ohne wichtigen Grund fristlos, droht eine Entschädigung von einem Viertel eines Monatslohns.

Gilt für Arbeitgeber und Arbeitnehmer dieselbe Frist?

Ja. Widersprechen sich die Abmachungen, gilt für beide die längere Frist (Art. 335a OR).

Du willst wissen, was du in der Schweiz verdienen kannst? HeySwiss kennt die Lohnbänder der Arbeitgeber, findet die passende Stelle und hilft bei Anerkennung, Wohnung und Umzug – für dich 100 % kostenlos.

Kostenloses Kennenlerngespräch sichern

Quellen: Obligationenrecht (SR 220), Art. 329, 330a, 334 bis 337d, GAV Aargauer Kantonsspitäler 2025, Ziff. 2.4 bis 2.7, BDO: Der zeitliche Kündigungsschutz im Arbeitsrecht, § 622 BGB, oeffentlicher-dienst.info: Kündigungsfristen TVöD

Inhalt

Diese Artikel könnten dich auch interessieren