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Als Pflegekraft aus Deutschland brauchst du für die Arbeit in der Schweiz kein Visum, aber eine Bewilligung. Welche du bekommst, hängt vor allem von zwei Dingen ab: Wie lange dein Arbeitsvertrag läuft und ob du in der Schweiz wohnst oder pendelst. Hier erfährst du, was die Ausweise B, L, G und C bedeuten, welcher für dich passt und wie du ihn bekommst.
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Kostenloses Kennenlerngespräch sichern| Ausweis | Für wen | Gültigkeit |
|---|---|---|
| B (Aufenthalt) | Wohnsitz in der Schweiz, Vertrag unbefristet oder mindestens 365 Tage | 5 Jahre, verlängerbar um 5 Jahre |
| L (Kurzaufenthalt) | Wohnsitz in der Schweiz, Vertrag zwischen 3 Monaten und einem Jahr | wie der Vertrag, insgesamt unter 12 Monaten |
| G (Grenzgänger) | Wohnsitz im Ausland, Rückkehr mindestens wöchentlich | bei Vertrag über 1 Jahr oder unbefristet 5 Jahre, sonst Vertragsdauer |
| Meldeverfahren | Arbeit unter 3 Monaten pro Kalenderjahr | keine Bewilligung, Online-Meldung |
| C (Niederlassung) | nach 5 Jahren ununterbrochenem Aufenthalt (für Deutsche) | unbeschränktes Aufenthaltsrecht |
Die meisten Pflegestellen sind unbefristet. Ziehst du in die Schweiz, bekommst du deshalb in der Regel die Aufenthaltsbewilligung B. Laut SEM reicht der Nachweis einer unbefristeten oder auf mindestens 365 Tage befristeten Anstellung. Die Bewilligung gilt fünf Jahre und wird um fünf Jahre verlängert, wenn die Voraussetzungen weiter erfüllt sind. Bist du bei der ersten Verlängerung seit über zwölf Monaten unfreiwillig arbeitslos, kann sie auf ein Jahr beschränkt werden.
Mit Ausweis B zahlst du in der Regel Quellensteuer, die dein Arbeitgeber direkt vom Lohn abzieht.
Hast du einen Vertrag zwischen drei Monaten und einem Jahr, etwa für eine Vertretung oder einen Temporäreinsatz, erhältst du die Kurzaufenthaltsbewilligung L. Sie gilt so lange wie dein Vertrag und kann bis zu einer Gesamtdauer von weniger als zwölf Monaten verlängert werden. Wird daraus eine feste Stelle, wechselst du zum Ausweis B.
Bleibst du in Deutschland wohnen und pendelst, brauchst du den Grenzgängerausweis G. Voraussetzung ist, dass du mindestens einmal pro Woche an deinen Wohnsitz zurückkehrst. Für EU-Bürger:innen gibt es keine Grenzzonen mehr, du kannst also auch weiter entfernt wohnen. Steuern und Krankenkasse funktionieren für Grenzgänger:innen anders. Alles dazu unter Grenzgänger: Krankenversicherung und Steuern und Schweiz arbeiten, Deutschland wohnen.
Arbeitest du weniger als drei Monate pro Kalenderjahr in der Schweiz, brauchst du als EU-Bürger:in keine Bewilligung. Der Arbeitgeber meldet den Einsatz online im Meldeverfahren an. Das ist zum Beispiel bei kurzen Vertretungen praktisch.
Für die Arbeit als dipl. Pflegefachperson brauchst du zusätzlich die Anerkennung deines Diploms durch das SRK. Das ist getrennt von der Bewilligung. Alles dazu im Beitrag Anerkennung Pflegediplom.
Deutsche Staatsangehörige erhalten die Niederlassungsbewilligung C aufgrund eines Niederlassungsvertrags in der Regel nach fünf Jahren ununterbrochenem Aufenthalt, wenn die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind. Mit Ausweis C ist dein Aufenthaltsrecht unbeschränkt, und du wirst ordentlich besteuert statt an der Quelle.
Mit unbefristetem Vertrag und Wohnsitz in der Schweiz den Ausweis B. Bei einem Vertrag zwischen drei Monaten und einem Jahr den Ausweis L. Wohnst du in Deutschland und pendelst, den Ausweis G.
Fünf Jahre. Er wird um weitere fünf Jahre verlängert, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Nein, wenn der Einsatz unter drei Monaten pro Kalenderjahr liegt. Dann genügt eine Online-Meldung im Meldeverfahren.
In der Regel nach fünf Jahren ununterbrochenem Aufenthalt in der Schweiz, wenn die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind.
Mit Ausweis B wohnst du in der Schweiz. Mit Ausweis G wohnst du im Ausland und kehrst mindestens einmal pro Woche dorthin zurück.
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Kostenloses Kennenlerngespräch sichernQuellen: SEM: Ausweis B EU/EFTA, SEM: Ausweis L EU/EFTA, SEM: Ausweis G EU/EFTA, SEM: Ausweis C EU/EFTA. Stand: Oktober 2026.
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