Temporärstellen in der Pflege: wie Personalverleih funktioniert, Lohn nach GAV,...
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Temporär in der Pflege zu arbeiten heisst: Du bist bei einem Temporärbüro angestellt und arbeitest in Einsätzen bei Spitälern, Heimen oder der Spitex. Das bringt Flexibilität, Einblick in verschiedene Betriebe und oft einen schnellen Einstieg in der Schweiz. Hier erfährst du, wie Temporärarbeit rechtlich funktioniert, welcher Lohn und welche Kündigungsfristen gelten, welche Vor- und Nachteile es gibt und worauf du bei einem Temporärbüro achten solltest.
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Kostenloses Kennenlerngespräch sichernTemporärarbeit ist ein Dreiecksverhältnis. Das Temporärbüro stellt dich an, zahlt deinen Lohn und meldet dich bei den Sozialversicherungen an. Es verleiht dich an einen Einsatzbetrieb, der dir die Arbeit zuteilt. Du arbeitest im Team des Betriebs mit, bist aber beim Temporärbüro angestellt.
| Wer | Rolle |
|---|---|
| Du | arbeitest im Einsatz, zum Beispiel auf einer Station, im Heim oder bei der Spitex |
| Temporärbüro | dein Arbeitgeber: Vertrag, Lohn, Versicherungen, Zeugnis |
| Einsatzbetrieb | teilt die Arbeit zu und gibt fachliche Anweisungen |
Typische Gründe für Temporäreinsätze in der Pflege sind Ferienvertretungen, Ausfälle, saisonale Spitzen oder die Überbrückung, bis eine feste Stelle besetzt ist. Angebotene Einsätze darfst du ablehnen.
| Thema | Was gilt |
|---|---|
| Mindestlohn | GAV Personalverleih 2024: gelernt 4.561,24 CHF, im Hochlohngebiet 4.870,84 CHF, ungelernt 3.744,86 CHF pro Monat (mal 13); seit 2025 an die Teuerung angepasst |
| Lohn bei allgemeinverbindlichem GAV | Gilt im Einsatzbetrieb ein allgemeinverbindlicher GAV oder ein Normalarbeitsvertrag mit Mindestlöhnen, muss das Temporärbüro dessen Lohn- und Arbeitszeitbestimmungen einhalten (Art. 20 AVG) |
| Krankheit | laut GAV spätestens ab dem dritten Tag 80 % des Lohns |
| Ferien | 20 Tage, bis 20 und ab 50 Jahren 25 Tage; bei Stundenlohn als Zuschlag |
| Weiterbildung | über den Fonds temptraining bis zu 5.000 CHF Zuschuss |
In der Praxis orientieren sich Temporärlöhne in der Pflege meist an den Löhnen der Einsatzbetriebe. Was dipl. Pflegefachpersonen, FaGe und Pflegehelfende verdienen, findest du unter Durchschnittslohn Pflege, FaGe Lohn und Pflegehelfer SRK Lohn.
| Vorteile | Nachteile |
|---|---|
| Flexibel: Einsätze nach deiner Verfügbarkeit | kein Anspruch auf Einsätze |
| Verschiedene Betriebe kennenlernen, bevor du dich festlegst | kurze Kündigungsfristen am Anfang |
| Schneller Einstieg, auch nach dem Umzug in die Schweiz | immer wieder neue Teams und Abläufe |
| Übertritt in eine Festanstellung erlaubt | Ferien und Feiertage bei Stundenlohn als Zuschlag statt bezahlter Freitage |
Ein Temporärbüro braucht eine kantonale Bewilligung für den Personalverleih. Ob ein Betrieb bewilligt ist, prüfst du im Verzeichnis des SECO. Achte ausserdem auf einen schriftlichen Rahmen- und Einsatzvertrag mit Lohn, Arbeitszeit und Einsatzdauer.
Auch mit Wohnsitz in Deutschland kannst du temporär in der Schweiz arbeiten, als Grenzgänger:in oder nach einem Umzug. Für die Arbeit als dipl. Pflegefachperson brauchst du die Anerkennung deines Diploms durch das SRK. Alles dazu unter Anerkennung Pflegediplom, Schweiz arbeiten, Deutschland wohnen und Aufenthaltsbewilligung B, L und G.
HeySwiss Personal bietet selbst keine Temporäreinsätze an, sondern vermittelt Pflegekräfte in Festanstellungen, für dich kostenlos. Wenn du lieber fest in der Schweiz arbeiten möchtest, melde dich für ein Kennenlerngespräch.
Das Temporärbüro. Es stellt dich an, zahlt den Lohn und meldet dich bei den Sozialversicherungen an. Der Spital, das Heim oder die Spitex ist nur der Einsatzbetrieb.
Bei unbefristeten Einsätzen in den ersten drei Monaten mindestens zwei Tage, im vierten bis sechsten Monat mindestens sieben Tage (Art. 19 AVG).
Ja. Vereinbarungen, die dir den Übertritt in den Einsatzbetrieb nach dem Einsatz verbieten, sind nichtig.
Laut GAV Personalverleih erhältst du spätestens ab dem dritten Tag 80 % des vereinbarten Lohns über die Krankentaggeldversicherung.
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Kostenloses Kennenlerngespräch sichernQuellen: Art. 19 und 20 AVG, Sozialpartner: Einigung GAV Personalverleih (16.11.2023), Beobachter: Temporärarbeit, SECO: Private Arbeitsvermittlung und Personalverleih. Stand: Oktober 2026.
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