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Wie viele Ferien hast du in der Schweiz? Das Gesetz garantiert mindestens 4 Wochen pro Jahr, bis zum vollendeten 20. Altersjahr 5 Wochen. Viele Gesamtarbeitsverträge (GAV) geben mehr, vor allem ab 50 Jahren. Hier findest du die gesetzlichen Regeln, zwei Beispiele aus GAV im Bau und in der Elektrobranche und den Vergleich mit Deutschland.
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Kostenloses Kennenlerngespräch sichernDas Obligationenrecht legt das Minimum fest: Jedes Dienstjahr hast du Anspruch auf mindestens 4 Wochen Ferien. Bis zum vollendeten 20. Altersjahr sind es 5 Wochen (Art. 329a OR). Bei einer 5-Tage-Woche entsprechen 4 Wochen 20 Arbeitstagen.
Im Jahr deines 20. Geburtstags wird anteilig gerechnet: bis zum Geburtstag mit 5 Wochen, danach mit 4 Wochen.
| Alter | Gesetzliches Minimum | Arbeitstage (5-Tage-Woche) |
|---|---|---|
| bis zum vollendeten 20. Altersjahr | 5 Wochen | 25 Tage |
| ab 20 Jahren | 4 Wochen | 20 Tage |
Viele Branchen haben einen Gesamtarbeitsvertrag. Diese geben meist mehr Ferien als das Gesetz, vor allem älteren Mitarbeitenden. Zwei Beispiele für eine Vollzeitstelle:
| Alter | LMV Bauhauptgewerbe (2026 bis 2031) | GAV Elektro (2026 bis 2029) |
|---|---|---|
| unter 20 | 30 Tage | 27 Tage (Lernende bis 20 Jahre: 25 Tage) |
| 20–49 | 25 Tage | 27 Tage |
| ab 50 | 30 Tage | 30 Tage |
Wie das Alter genau gerechnet wird, steht im jeweiligen GAV. Andere Branchen und Arbeitgeber haben eigene Regeln. Schau dir deshalb vor der Unterschrift den Ferienanspruch im Vertrag oder GAV an.
Frag im Vorstellungsgespräch nicht nur nach dem Lohn, sondern auch nach Ferientagen, Zeitzuschlägen für Nachtarbeit und Kompensationstagen. Über das Jahr gerechnet machen diese Punkte viel aus.
Wer regelmässig nachts arbeitet, bekommt eine Zeitgutschrift. Laut Arbeitsgesetz gilt: Arbeitest du an 25 oder mehr Nächten im Jahr zwischen 23 und 6 Uhr, bekommst du 10 % der Nachtarbeitszeit als Freizeit gutgeschrieben. Bei nur vorübergehender Nachtarbeit gibt es stattdessen mindestens 25 % Lohnzuschlag. Die genauen Regeln stehen im GAV oder in deinem Vertrag.
Der 1. August ist landesweiter Feiertag und den Sonntagen gleichgestellt. Die Kantone können höchstens 8 weitere Feiertage im Jahr den Sonntagen gleichstellen (Art. 20a Arbeitsgesetz). Welche Tage das sind, unterscheidet sich von Kanton zu Kanton.
Fällt ein Feiertag in deine Ferien, zählt dieser Tag nicht als Ferientag. Musst du an Feiertagen arbeiten, gibt es je nach Arbeitgeber Zuschläge oder Kompensation.
Auch in Teilzeit hast du Anspruch auf die vollen Ferienwochen. Die Tage werden nach deinem Pensum gerechnet. Ein Beispiel: Bei einem 40-Prozent-Pensum und 4 Wochen Ferien sind das 8 Ferientage im Jahr.
Arbeitest du im Stundenlohn mit sehr unregelmässigen Einsätzen, darf der Ferienlohn als Zuschlag ausbezahlt werden. Er muss im Vertrag und auf jeder Lohnabrechnung separat ausgewiesen sein:
| Ferienanspruch | Ferienzuschlag auf den Stundenlohn |
|---|---|
| 4 Wochen | 8,33 % |
| 5 Wochen | 10,64 % |
| 6 Wochen | 13,04 % |
Fehlst du länger, darf der Arbeitgeber die Ferien kürzen, jeweils um 1/12 pro vollen Monat Abwesenheit (Art. 329b OR):
Wirst du in den Ferien krank und kannst dich deshalb nicht erholen, bekommst du diese Tage zurück. Melde dich sofort beim Arbeitgeber und lass dir ein Arztzeugnis geben.
Den Zeitpunkt sprecht ihr gemeinsam ab, das letzte Wort hat aber der Arbeitgeber (Art. 329c OR). Mindestens zwei Wochen müssen pro Jahr zusammenhängend sein. Bei Schichtarbeit lohnt es sich, Ferienwünsche früh einzugeben, weil Dienstpläne lange im Voraus entstehen.
Ferien sind zur Erholung da. Solange das Arbeitsverhältnis läuft, dürfen sie deshalb nicht ausbezahlt werden. Erst beim Austritt werden offene Ferien ausbezahlt, wenn du sie nicht mehr beziehen kannst. Ansprüche auf Ferienlohn verjähren nach 5 Jahren. Was in den ersten Monaten gilt, liest du im Beitrag zur Probezeit in der Schweiz.
Das gesetzliche Minimum ist fast gleich. In Deutschland sind es 24 Werktage, also 20 Arbeitstage in der 5-Tage-Woche (§ 3 Bundesurlaubsgesetz). Mit Tarifvertrag sind es in Deutschland oft mehr, zum Beispiel 30 Urlaubstage nach TV-L.
| Schweiz | Deutschland | |
|---|---|---|
| Gesetzliches Minimum | 4 Wochen (20 Arbeitstage) | 24 Werktage (20 Arbeitstage) |
| Mit GAV oder Tarifvertrag | z. B. 25 bis 30 Tage (LMV Bau), je nach Alter | z. B. 30 Tage (TV-L) |
| Feiertage | 1. August plus bis zu 8 kantonale | 9 bundesweit, dazu je nach Bundesland weitere |
Unterm Strich haben jüngere Fachkräfte in der Schweiz oft einige Ferientage weniger. Dafür ist der Lohn meist deutlich höher. Wie hoch die Löhne sind, liest du im Beitrag Durchschnittsgehalt Schweiz. Welche Berufe gefragt sind, steht im Beitrag Jobs in der Schweiz für Deutsche.
Gesetzlich mindestens 4 Wochen pro Jahr, also 20 Arbeitstage bei einer 5-Tage-Woche. Bis zum vollendeten 20. Altersjahr sind es 5 Wochen.
Meist mehr als das Gesetz. Beispiele: Der LMV Bauhauptgewerbe gibt je nach Alter 25 bis 30 Tage, der GAV Elektro 27 Tage, ab 50 Jahren 30 Tage.
Nein. Fällt ein Feiertag in deine Ferien, wird dieser Tag nicht als Ferientag abgezogen.
Während des Arbeitsverhältnisses grundsätzlich nicht. Ausnahme: Stundenlohn mit sehr unregelmässigen Einsätzen. Dann wird der Ferienlohn als separater Zuschlag bezahlt, zum Beispiel 8,33 % bei 4 Wochen Ferien.
Das gesetzliche Minimum ist mit 20 Arbeitstagen gleich. Mit Tarifvertrag sind es in Deutschland oft mehr, zum Beispiel 30 Tage nach TV-L. Mit GAV sind es in der Schweiz zum Beispiel im Bauhauptgewerbe je nach Alter 25 bis 30 Tage.
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Kostenloses Kennenlerngespräch sichernQuellen: Kanton Basel-Stadt: Ferien (Art. 329a–d OR), SECO: Wegleitung zu Art. 20a ArG, LMV Bauhauptgewerbe 2026–2031 (gav-service.ch), GAV der Schweizerischen Elektrobranche 2026–2029 (gav-service.ch), ch.ch: Sonntags- und Nachtarbeit, § 26 TV-L, Bundesurlaubsgesetz. Stand: Oktober 2026.
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