Zulagen Pflege Schweiz: Dieses Extra-Geld steht dir zu

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Dein Grundgehalt ist nur ein Teil dessen, was du in der Schweizer Pflege verdienst. Dazu kommen Zulagen für Nachtarbeit, Wochenenddienste, Feiertage und mehr. Diese Extras können dein Einkommen deutlich aufbessern – aber nur, wenn du weißt, was dir zusteht. Viele Pflegekräfte verschenken Geld, weil sie ihre Ansprüche nicht kennen.

In diesem Artikel erfährst du, welche Zulagen es gibt, wie hoch sie sind und was du bei der Lohnabrechnung prüfen solltest. Wenn du grundsätzlich über einen Wechsel nachdenkst, findest du hier alle Infos zum Arbeiten in der Schweiz.

Das Wichtigste in Kürze

  • Nacht- und Wochenendzulagen sind in der Pflege Standard
  • Die Höhe variiert je nach Arbeitgeber und Gesamtarbeitsvertrag
  • Gesetzlich vorgeschrieben ist ein Zeitzuschlag von 10% für Nachtarbeit
  • Viele Arbeitgeber zahlen darüber hinaus Geldzulagen
  • Der 13. Monatslohn ist üblich und erhöht dein Jahreseinkommen

Der 13. Monatslohn

Beginnen wir mit dem größten Bonus: dem 13. Monatslohn. In der Schweiz ist es üblich, dass Arbeitgeber ein zusätzliches Monatsgehalt pro Jahr zahlen – den sogenannten 13. Monatslohn.

Der 13. Monatslohn ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber in der Pflege praktisch Standard. Fast alle Spitäler, Pflegeheime und Spitex-Organisationen zahlen ihn. Er wird meist im November oder Dezember ausbezahlt, manchmal auch aufgeteilt auf zwei Raten.

Bei einem Monatslohn von 6.500 CHF bedeutet der 13. Monatslohn zusätzliche 6.500 CHF pro Jahr – oder umgerechnet etwa 540 CHF mehr pro Monat. Das macht einen erheblichen Unterschied und sollte bei Gehaltsvergleichen immer berücksichtigt werden.

Der Durchschnittslohn in der Pflege wird oft als Monatslohn angegeben. Vergiss nicht, den 13. Monatslohn hinzuzurechnen, wenn du dein Jahreseinkommen berechnest.

Nachtzulagen

Nachtarbeit wird in der Schweiz besonders entschädigt. Das Gesetz schreibt mindestens einen Zeitzuschlag vor, viele Arbeitgeber zahlen zusätzlich Geld.

Die gesetzlichen Regelungen zur Nachtarbeit:

  • Zeitzuschlag: Mindestens 10% für regelmäßige Nachtarbeit (mehr als 25 Nächte pro Jahr)
  • Nachtzeit: Gilt von 23 Uhr bis 6 Uhr (kann je nach Betrieb variieren)
  • Kompensation: Der Zeitzuschlag muss als Freizeit gewährt werden
  • Geldzulagen: Viele Arbeitgeber zahlen zusätzlich 5 bis 15 CHF pro Stunde
  • Gesundheitsschutz: Bei Nachtarbeit hast du Anspruch auf ärztliche Untersuchungen

Bei 10% Zeitzuschlag erhältst du für jede Stunde Nachtarbeit sechs Minuten zusätzliche Freizeit. Das klingt wenig, summiert sich aber: Bei 100 Stunden Nachtarbeit pro Jahr sind das 10 Stunden zusätzliche Freizeit.

Die Geldzulagen kommen obendrauf. Wenn dein Arbeitgeber 10 CHF pro Nachtstunde zahlt und du 100 Nachtstunden im Jahr machst, sind das 1.000 CHF extra.

Wochenendzulagen

Wochenendarbeit gehört in der Pflege dazu. Dafür gibt es in vielen Betrieben Zuschläge.

Anders als bei der Nachtarbeit gibt es für Samstagsarbeit keinen gesetzlichen Zuschlag. Viele Arbeitgeber zahlen trotzdem einen Samstags- und Sonntagszuschlag. Typische Beträge sind 3 bis 8 CHF pro Stunde am Samstag und 8 bis 15 CHF pro Stunde am Sonntag.

Sonntagsarbeit ist gesetzlich strenger geregelt. Du hast Anspruch auf einen Ersatzruhetag, wenn du sonntags arbeitest. Manche Arbeitgeber zahlen zusätzlich einen Lohnzuschlag von 25 bis 50 Prozent.

Prüfe deinen Arbeitsvertrag und den geltenden Gesamtarbeitsvertrag (GAV). Dort sind die genauen Regelungen für dein Unternehmen festgelegt.

Feiertagszulagen

Arbeit an Feiertagen wird meist besonders gut entschädigt. Die Regelungen variieren je nach Kanton und Arbeitgeber.

In den meisten Kantonen werden bestimmte Feiertage wie Sonntage behandelt. Das bedeutet: Du hast Anspruch auf einen Ersatzruhetag und oft auch auf einen Lohnzuschlag.

Typische Feiertagszulagen betragen 50 bis 100 Prozent des normalen Stundenlohns. Bei einem Stundenlohn von 40 CHF wären das 20 bis 40 CHF extra pro Stunde – das läppert sich.

Besonders gut bezahlt werden meist Weihnachten, Neujahr und der Nationalfeiertag (1. August). Manche Arbeitgeber zahlen an diesen Tagen das Doppelte des normalen Lohns.

Funktions- und Verantwortungszulagen

Neben den zeitabhängigen Zulagen gibt es auch Zulagen für besondere Funktionen oder Verantwortungen.

Häufige Funktionszulagen in der Pflege:

  • Schichtleitung: 200 bis 500 CHF monatlich für die Übernahme der Schichtverantwortung
  • Berufsbildner: 100 bis 300 CHF monatlich für die Ausbildung von Lernenden
  • Spezialisierung: Zulagen für Fachexpertise in Intensiv, Notfall oder Onkologie
  • Stellvertretung: Zulagen bei Vertretung der Stationsleitung
  • Pikettdienst: Entschädigung für Rufbereitschaft außerhalb der Arbeitszeit

Diese Zulagen sind nicht gesetzlich geregelt, sondern Verhandlungssache. Wenn du zusätzliche Verantwortung übernimmst, solltest du auch zusätzliches Geld verlangen. Der Fachkräftemangel gibt dir Verhandlungsmacht.

Weitere Zulagen und Benefits

Neben den klassischen Zulagen gibt es weitere finanzielle Vorteile, die dein Gesamtpaket aufwerten können.

Manche Arbeitgeber zahlen eine Treueprämie nach mehreren Jahren Betriebszugehörigkeit. Andere bieten Dienstalterszulagen, die dein Grundgehalt mit jedem Jahr erhöhen.

Vergünstigungen wie Personalrestaurant, Parkplätze oder vergünstigte Fitnessmitgliedschaften haben einen Geldwert, auch wenn sie nicht auf der Lohnabrechnung erscheinen. Rechne sie mit, wenn du Arbeitgeber vergleichst.

Die Pensionskassenbeiträge sind ebenfalls ein versteckter Bonus. Arbeitgeber zahlen mindestens gleich viel wie du ein – manche zahlen deutlich mehr. Das ist Geld, das für deine Altersvorsorge arbeitet.

Auch die Weiterbildung zählt: Wenn dein Arbeitgeber Weiterbildungen finanziert, sind das schnell mehrere Tausend Franken Wert pro Jahr.

Was steht im Arbeitsvertrag?

Die genauen Zulagen sind in deinem Arbeitsvertrag oder dem geltenden GAV geregelt. Prüfe diese Dokumente sorgfältig.

Im Arbeitsvertrag sollten diese Punkte klar geregelt sein:

  • Höhe des Grundlohns und ob ein 13. Monatslohn gezahlt wird
  • Zulagen für Nacht-, Wochenend- und Feiertagsarbeit
  • Regelungen zu Funktionszulagen
  • Ob Zulagen pauschal oder stundenweise berechnet werden
  • Wie Zulagen bei Krankheit oder Ferien behandelt werden

Wenn etwas unklar ist, frag nach. Ein seriöser Arbeitgeber erklärt dir gerne, wie dein Lohn zusammengesetzt ist.

Lohnabrechnung prüfen

Jeden Monat solltest du deine Lohnabrechnung prüfen. Stimmen die Zulagen? Wurden alle Nacht- und Wochenenddienste korrekt erfasst?

Typische Fehlerquellen sind falsch erfasste Arbeitszeiten, fehlende Nachtstunden oder vergessene Feiertagszulagen. Solche Fehler passieren nicht böswillig, aber sie kosten dich Geld, wenn du sie nicht bemerkst.

Führe am besten ein eigenes Arbeitszeitjournal. Notiere deine Schichten, besonders Nächte, Wochenenden und Feiertage. So kannst du bei Unstimmigkeiten konkret nachhaken.

Wenn du Fehler findest, sprich sie zeitnah an. Die meisten Arbeitgeber korrigieren Fehler ohne Probleme, wenn du sie sachlich aufzeigst.

Zulagen im Vorstellungsgespräch

Beim Bewerbungsprozess solltest du Zulagen aktiv ansprechen. Das Grundgehalt ist nur ein Teil des Gesamtpakets.

Frag konkret nach den Zulagen für Nacht-, Wochenend- und Feiertagsarbeit, dem 13. Monatslohn, Funktionszulagen bei Zusatzverantwortung, Dienstalterszulagen und sonstigen Benefits und Vergünstigungen.

Ein transparenter Arbeitgeber nennt dir alle Komponenten deines Gehalts. Wenn jemand ausweicht oder nur den Grundlohn nennt, hak nach. Du hast das Recht zu wissen, was du verdienen wirst.

Bei HeySwiss helfen wir dir, Gehaltsangebote richtig einzuordnen. Wir kennen die Arbeitsbedingungen verschiedener Arbeitgeber und können dir sagen, ob ein Angebot fair ist.

Beispielrechnung

Wie viel machen Zulagen aus? Hier eine realistische Beispielrechnung für eine Pflegefachperson mit regelmäßigem Schichtdienst.

Annahmen: Grundlohn 6.500 CHF, 13. Monatslohn ja, etwa 10 Nachtdienste und 4 Wochenenddienste pro Monat.

Monatliches Einkommen:

  • Grundlohn: 6.500 CHF
  • Nachtzulage (80 Stunden × 8 CHF): 640 CHF
  • Wochenendzulage (32 Stunden × 6 CHF): 192 CHF
  • Gesamt pro Monat: etwa 7.330 CHF

Jahreseinkommen:

  • 12 Monate × 7.330 CHF: 87.960 CHF
  • Plus 13. Monatslohn: 6.500 CHF
  • Gesamt pro Jahr: etwa 94.460 CHF

Die Zulagen machen in diesem Beispiel über 10.000 CHF pro Jahr aus. Das ist keine Kleinigkeit.

Fazit: Kenne und nutze deine Ansprüche

Zulagen sind ein wichtiger Teil deines Einkommens in der Schweizer Pflege. Nacht-, Wochenend- und Feiertagsarbeit wird entschädigt, der 13. Monatslohn ist Standard, und Zusatzverantwortung sollte extra vergütet werden.

Kenne deine Ansprüche und prüfe deine Lohnabrechnung. Frag bei Bewerbungsgesprächen konkret nach Zulagen. Und scheue dich nicht, für faire Entschädigung einzustehen – du hast es verdient.

Fragen zu Gehältern und Zulagen in der Schweiz? Bei HeySwiss beraten wir dich gerne. Buche ein kostenloses Kennenlerngespräch!

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Tara von HeySwiss

Hey, ich bin Tara! Hier findes du regelmäßig Infos zu deinem Job in der Schweiz! 🙂🇨🇭

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Häufige Fragen zum Thema

Ist der 13. Monatslohn in der Schweiz Pflicht?

Nein, gesetzlich nicht. Aber in der Pflege ist er bei fast allen Arbeitgebern Standard. Frag im Bewerbungsgespräch explizit danach.

Wie hoch ist die Nachtzulage?

Gesetzlich mindestens 10% Zeitzuschlag. Viele Arbeitgeber zahlen zusätzlich 5 bis 15 CHF pro Stunde Nachtarbeit.

Kann ich geteilte Dienste ablehnen?

Für Sonntagsarbeit gibt es Ersatzruhetage. Geldzulagen sind nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber bei vielen Arbeitgebern üblich.

Wie prüfe ich, ob meine Zulagen korrekt sind?

Vergleiche deine Lohnabrechnung mit deinen erfassten Arbeitszeiten. Führe am besten ein eigenes Arbeitszeitjournal.

Kann ich Zulagen verhandeln?

Funktionszulagen und Zusatzleistungen sind verhandelbar. Bei gesetzlichen oder GAV-geregelten Zulagen gibt es wenig Spielraum, aber das Grundgehalt ist verhandelbar.

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