Probezeit in der Schweiz: erster Monat, höchstens 3 Monate, 7...
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Die Hospitation ist für viele Pflegekräfte der letzte Schritt vor der Zusage. In der Schweiz heisst sie meist Schnuppertag oder Schnuppereinsatz, in Deutschland oft Hospitationstag oder Probearbeiten. Du arbeitest einen Tag im Team mit, lernst Station und Kolleg:innen kennen, und der Betrieb lernt dich kennen. Hier erfährst du, wie der Tag abläuft, worauf Arbeitgeber achten, wann du Geld bekommst, wer die Fahrt zahlt und welche Fragen du stellen solltest.
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Kostenloses Kennenlerngespräch sichern| Zeit | Was passiert |
|---|---|
| Start | Begrüssung durch Stationsleitung oder Bezugsperson, Arbeitskleidung, kurze Führung |
| Vormittag | Rapport, Grundpflege, Visite, Mitarbeit unter Anleitung |
| Mittag | Pause mit dem Team, gute Gelegenheit für Fragen |
| Nachmittag | Dokumentation, Pflegeplanung, Abläufe auf der Station |
| Abschluss | Feedbackgespräch mit der Stationsleitung, oft mit Fragen zu Pensum, Lohn und Eintritt |
Der genaue Ablauf hängt vom Betrieb ab. In der Spitex fährst du meist mit zu den Einsätzen, im Heim lernst du die Wohngruppe kennen. Mehr zu den Unterschieden findest du in den Beiträgen Pflege zuhause und Pflegehilfe für Senioren.
Fachliche Unterschiede zu Deutschland sind normal. Niemand erwartet, dass du Schweizer Abläufe schon kennst. Wichtiger ist, dass du offen bist und nachfragst.
| Do | Don’t |
|---|---|
| pünktlich sein, lieber 10 Minuten früher | ständig aufs Handy schauen |
| dich bei Patient:innen und Team vorstellen | Schweizer Abläufe mit „bei uns in Deutschland“ kritisieren |
| mitarbeiten, wo es erlaubt ist | Tätigkeiten ohne Auftrag übernehmen |
| Fragen notieren und stellen | nur nach Lohn und Freizeit fragen |
| Feedback einholen und dich bedanken | nach dem Tag nichts mehr von dir hören lassen |
Ein reines Kennenlernen nennt man im deutschen Arbeitsrecht Einfühlungsverhältnis. Es gibt weder Arbeitspflicht noch Weisungsrecht, du unterliegst nur dem Hausrecht. Lohn ist nicht geschuldet, wenn nichts vereinbart wurde. Die Dauer sollte wenige Tage, höchstens eine Woche, nicht überschreiten.
Die Grenze ist das tatsächliche Geschehen: Bekommst du Anweisungen wie eine Mitarbeiterin und wirst fest eingeplant, wird daraus ein Arbeitsverhältnis, egal was auf dem Papier steht. Dann hast du Anspruch auf Lohn.
Nach Art. 320 Abs. 2 OR gilt ein Arbeitsvertrag als abgeschlossen, wenn ein Arbeitgeber Arbeit annimmt, die nach den Umständen nur gegen Lohn zu erwarten ist. Ohne Abmachung schuldet er dann den üblichen Lohn (Art. 322 OR). Ein reiner Schnuppertag ohne echte Arbeit bleibt unbezahlt. Will der Betrieb nichts oder nur Spesen zahlen, muss er das vorher sagen.
Kläre vor dem Termin schriftlich, ob der Tag bezahlt wird und wie du versichert bist. Eine kurze E-Mail genügt.
In der Schweiz gilt laut SRF Kassensturz: Arbeitest du an einem Probetag mit, ist die Unfallversicherung des Betriebs zuständig, auch ohne Lohn. Bei einem reinen Schnuppertag zahlt im Fall eines Unfalls deine eigene Versicherung, also die Nichtberufsunfallversicherung deines jetzigen Arbeitgebers oder die Unfalldeckung deiner Krankenkasse.
In Deutschland empfiehlt Haufe, in die Vereinbarung über das Einfühlungsverhältnis einen Hinweis zur Unfallversicherung aufzunehmen. Frag also am besten direkt nach.
In Deutschland muss ein Arbeitgeber, der dich einlädt, die nötigen Fahrtkosten in der Regel erstatten (§ 670 BGB). Das gilt nicht, wenn er die Übernahme vorher ausgeschlossen hat, etwa in der Einladung oder der Stellenanzeige. Flug und Übernachtung solltest du vorher absprechen.
Fährst du aus Deutschland zu einem Schnuppertag in die Schweiz, klär die Kosten ebenfalls vorab. Ein früher Termin am Morgen kann eine Übernachtung nötig machen.
Ob für deine Stelle Impfungen verlangt werden, erklärt der Beitrag Impfpflicht Pflege Schweiz. Wie weit du mit deinen Unterlagen bist, prüfst du mit unserem PreCheck.
Achte auch auf das, was niemand sagt: Wird im Team freundlich miteinander geredet? Haben die Kolleg:innen Zeit für Pausen? Wie viele Stellen sind offen? Allgemeine Infos zu Rahmenbedingungen findest du unter Arbeitsbedingungen Pflege Schweiz.
Meist einen halben bis ganzen Tag. Manche Betriebe bieten zwei Tage an, etwa einen Früh- und einen Spätdienst.
Ein reiner Kennenlerntag ist in Deutschland und in der Schweiz in der Regel unbezahlt. Arbeitest du wie eine Mitarbeiterin mit, entsteht ein Arbeitsverhältnis mit Lohnanspruch, in der Schweiz nach Art. 320 Abs. 2 OR.
In Deutschland muss ein Arbeitgeber, der dich einlädt, die nötigen Fahrtkosten in der Regel erstatten (§ 670 BGB), ausser er hat das vorher ausgeschlossen. Bei einem Schnuppertag in der Schweiz klärst du die Kosten am besten vorab.
Meist stellt der Betrieb Arbeitskleidung. Frag vorher nach. Bring auf jeden Fall bequeme, geschlossene Schuhe mit.
In der Schweiz ohne Abrede einen Monat. Per schriftlicher Vereinbarung kann sie auf höchstens drei Monate verlängert werden (Art. 335b OR).
Wie Pflegefachfrauen den Weg von der Bewerbung bis zum Start in der Schweiz erlebt haben, liest und siehst du in unseren Erfahrungsberichten.
Du willst in der Schweiz hospitieren und suchst die richtige Stelle? Im kostenlosen Kennenlerngespräch bereiten wir dich vor.
Kostenloses Kennenlerngespräch sichernQuellen: Art. 320 OR, Art. 322 OR, Art. 335b OR, § 670 BGB, Haufe: Einfühlungsverhältnis, SRF Kassensturz: Probearbeit und Versicherung. Stand: Oktober 2026.
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