Jobbörse Pflege Schweiz: Die wichtigsten Portale für Pflegejobs 2026

Jobbörse Pflege Schweiz: Wo du Stellen findest

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Wo findest du Pflegejobs in der Schweiz? Neben den grossen Jobportalen gibt es viele Stellenbörsen speziell für Gesundheit und Pflege. Hier findest du die wichtigsten Portale aus der Liste der Laufbahnberatung Basel-Stadt (Stand Februar 2026), dazu Tipps, wie du Stellenanzeigen richtig liest und die Suche clever kombinierst.

Das Wichtigste in Kürze

  • Allgemeine Portale mit vielen Pflegestellen: jobs.ch, indeed.ch, jobagent.ch und das offizielle Portal job-room.ch.
  • Spezialisierte Börsen für Gesundheit und Pflege: zum Beispiel carejobs.ch, hospital-jobs.ch, langzeit-pflege.ch, pflegefachjobs.ch und spitalstellenmarkt.ch.
  • Viele Spitäler, Heime und Spitex-Organisationen schreiben Stellen zuerst auf der eigenen Karriereseite aus.
  • Eine Vermittlung zeigt dir auch Stellen, die nicht ausgeschrieben sind. Für dich ist sie meist kostenlos.
  • Achte in Inseraten auf Pensum, Lohnangabe in 12 oder 13 Raten und die verlangten Abschlüsse.

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Allgemeine Jobportale

PortalBesonderheit
job-room.choffizielles Portal der öffentlichen Arbeitsvermittlung
jobs.chgrosses Schweizer Jobportal
indeed.chsammelt Stellen aus vielen Quellen
jobagent.chSuchmaschine für Stellen
linkedin.com, xing.comBerufsnetzwerke

Stellenbörsen für Gesundheit und Pflege

Die Laufbahnberatung Basel-Stadt listet in ihrem Merkblatt (Februar 2026) unter anderem diese Portale für Gesundheit, Pflege und Medizin:

  • carejobs.ch
  • carepeople.ch
  • hospital-jobs.ch
  • langzeit-pflege.ch
  • med-jobs.ch
  • medicjobs.ch
  • medtalents.ch
  • pflege-berufe.ch
  • pflegefachjobs.ch
  • spitalstellenmarkt.ch

Für Stellen in Heimen und im sozialen Bereich nennt das Merkblatt heiminfo.ch, sozialinfo.ch und sozjobs.ch. Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, und die Qualität der Anbieter wird nicht geprüft.

Direkt beim Arbeitgeber

Spitäler, Kliniken, Heime und Spitex-Organisationen veröffentlichen ihre Stellen meist auf der eigenen Website. Manche Stellen findest du nur dort. Lohnt sich ein Arbeitgeber für dich besonders, kannst du dich auch spontan bewerben.

Über eine Vermittlung

Eine Pflegevermittlung kennt die Arbeitgeber, ihre Lohnsysteme und Teams und zeigt dir Stellen, die nicht öffentlich ausgeschrieben sind. Für Stellensuchende ist sie meist kostenlos, weil der Arbeitgeber zahlt. Woran du seriöse Anbieter erkennst, steht im Beitrag Pflegevermittlung Schweiz.

Stellenanzeigen richtig lesen

  • Pensum: In der Schweiz steht das Pensum in Prozent, zum Beispiel 80–100 %.
  • Lohn: Steht ein Jahreslohn, prüf, ob er in 12 oder 13 Raten bezahlt wird.
  • Abschluss: „dipl. Pflegefachfrau/-mann HF/FH“ heisst: Du brauchst ein anerkanntes Diplom auf Tertiärstufe. Mit deutschem Examen brauchst du die Anerkennung durch das SRK.
  • Sprache: Für die Anerkennung verlangt das SRK Niveau B2 in einer Landessprache.
Tipp

Richte auf zwei bis drei Portalen einen Suchauftrag für deine Region und deinen Beruf ein. So bekommst du neue Stellen automatisch per E-Mail und musst nicht jeden Tag suchen.

Was du für die Bewerbung brauchst, liest du im Beitrag zum Motivationsschreiben für die Schweiz. Einen Überblick über Berufe und Löhne gibt der Beitrag Pflege Jobs Schweiz.

Häufige Fragen

Welche Jobbörsen gibt es für Pflege in der Schweiz?

Allgemeine Portale wie job-room.ch, jobs.ch und indeed.ch sowie spezialisierte Börsen wie carejobs.ch, hospital-jobs.ch, langzeit-pflege.ch, pflegefachjobs.ch und spitalstellenmarkt.ch.

Was ist job-room.ch?

Das offizielle Stellenportal der öffentlichen Arbeitsvermittlung in der Schweiz.

Finde ich alle Stellen auf Jobbörsen?

Nein. Manche Arbeitgeber schreiben Stellen nur auf der eigenen Website aus, andere besetzen sie über Vermittlungen. Kombiniere deshalb mehrere Wege.

Was bedeutet 80–100 % in einer Stellenanzeige?

Das ist das Pensum. Die Stelle kann zwischen 80 und 100 Prozent einer Vollzeitstelle besetzt werden.

Kostet eine Vermittlung etwas?

Für Pflegekräfte meist nicht, weil der Arbeitgeber zahlt. Gesetzlich darf eine Vermittlung von Stellensuchenden höchstens 45 CHF Einschreibegebühr und 5 % des Bruttojahreslohns verlangen.

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Quellen: Kanton Basel-Stadt: Merkblatt Stellenportale für Arbeitsuchende (Februar 2026), law.ch: Arbeitsvermittlung (Gebühren), SRK: Anerkennung ausländischer Diplome

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