Betreuung im Privathaushalt Schweiz: Stellenangebote, Lohn und Rechte 2026

Betreuung im Privathaushalt: Stellenangebote Schweiz

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Betreuung im Privathaushalt heisst: Du unterstützt ältere oder kranke Menschen dort, wo sie leben. Stundenweise oder als Live-in, direkt angestellt beim Haushalt oder über einen Personalverleiher. Die Nachfrage ist gross, die Regeln sind aber anders als im Spital oder Heim. Hier erfährst du, welche Stellenangebote es gibt, welcher Mindestlohn 2026 gilt, was ein kantonaler Normalarbeitsvertrag regelt und wie du seriöse Angebote erkennst.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Arbeitsgesetz gilt in Privathaushalten nicht. Massgebend sind der NAV Hauswirtschaft des Bundes (Mindestlöhne) und der kantonale NAV (Arbeitszeit, Ruhezeit, Ferien).
  • Mindestlohn ab 1.1.2026: 20.35 CHF pro Stunde ungelernt, 22.30 CHF mit EBA oder 4 Jahren Erfahrung, 24.55 CHF mit EFZ.
  • Im Kanton Zug gilt seit 1.9.2025 zum Beispiel: höchstens 50 Stunden pro Woche, Präsenzzeit mit mindestens 5 CHF pro Stunde bezahlt, mindestens 2 Stunden Pause pro Tag.
  • Pflege, auch Grundpflege wie Waschen oder Anziehen, braucht eine passende Qualifikation und eine kantonale Bewilligung.
  • Für Live-ins über einen Personalverleiher gilt seit 1.12.2025 das Arbeitsgesetz mit Sonderregeln.

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Welche Stellenangebote gibt es?

ModellSo funktioniert esWer ist Arbeitgeber?
Stundenweise BetreuungEinsätze von einigen Stunden, etwa Haushalt, Einkaufen, Begleitung, GesellschaftHaushalt, Spitex oder Betreuungsdienst
Live-in-BetreuungDu wohnst im Haushalt der betreuten Person, oft im Wechsel mit einer zweiten BetreuungspersonHaushalt direkt oder Personalverleiher
Betreuung über die SpitexHauswirtschaft und Betreuung als Teil des Spitex-AngebotsSpitex-Organisation

Typische Aufgaben sind Haushalt, Kochen, Einkaufen, Begleitung zu Terminen, Gesellschaft leisten und Unterstützung im Alltag. Für pflegerische Tätigkeiten gelten eigene Regeln (siehe unten). Wenn du als Pflegefachkraft zuhause arbeiten willst, lies den Beitrag Pflege zuhause Schweiz. Rund um Live-in-Modelle geht es im Beitrag 24h-Pflege Schweiz.

Welche Regeln gelten im Privathaushalt?

Das Arbeitsgesetz gilt für Privathaushalte nicht. Deshalb gibt es zwei Normalarbeitsverträge (NAV), die zusammen gelten:

  • NAV Hauswirtschaft des Bundes: Er legt nur die Mindestlöhne fest. Er gilt, wenn du im Schnitt mindestens 5 Stunden pro Woche beim gleichen Haushalt arbeitest. Ausgenommen sind unter anderem Personen, die hauptsächlich Kinder betreuen, Familienangehörige sowie Praktikant:innen.
  • Kantonaler NAV Privathaushalt: Er regelt Arbeits- und Ruhezeiten, Ferien, Lohnfortzahlung bei Krankheit, Überstunden, Probezeit und Kündigung. Die Regeln unterscheiden sich von Kanton zu Kanton.

Ein NAV gilt automatisch, solange dein Arbeitsvertrag nichts anderes festlegt. Die Mindestlöhne des Bundes-NAV dürfen aber nicht unterschritten werden.

Mindestlohn 2026 im Privathaushalt

Kategoriepro Stundepro Monat bei 42 Std.pro Monat bei 45 Std.
Ungelernt20.35 CHF3.703,70 CHF3.968,25 CHF
Ungelernt mit mind. 4 Jahren Erfahrung im Haushalt, oder EBA22.30 CHF4.058,60 CHF4.348,50 CHF
Gelernt mit EFZ oder dreijähriger Ausbildung24.55 CHF4.468,10 CHF4.787,25 CHF

Alle Werte sind Bruttolöhne vor Sozialabzügen und Quellensteuer. Der Bundesrat hat den NAV bis Ende 2028 verlängert. Bei Stundenlohn kommt ein Ferienzuschlag dazu, bei 4 Wochen Ferien 8,33 %. Was netto bleibt, rechnest du mit dem Brutto-Netto-Rechner aus. Mehr zu Löhnen in der Betreuung im Beitrag Betreuungskraft Gehalt.

Beispiel Zug: was ein kantonaler NAV regelt

Der Kanton Zug hat seinen NAV Privathaushalt per 1. September 2025 überarbeitet und Regeln für die Betreuung rund um die Uhr aufgenommen. Er zeigt gut, worauf du achten solltest:

ThemaRegel im NAV Zug
Arbeitszeithöchstens 50 Stunden pro Woche, auf maximal 5,5 Tage verteilt
Präsenzzeitmindestens 5 CHF pro Stunde; wer in der Präsenzzeit arbeitet, erhält dafür den vollen Lohn
Pausenmindestens 2 Stunden pro Tag, nach mehr als einem Einsatz in der Nacht mindestens 4 Stunden
Freie Tagepro Woche ein freier Tag und ein freier Halbtag am Stück, in 4 Wochen mindestens 2 freie Sonntage
Ferien4 Wochen, bis 20 Jahre und ab 50 Jahren 5 Wochen
Kost und LogisAbzüge höchstens nach den AHV-Ansätzen
Zeiterfassungin der Regel wöchentlich von allen Vertragsparteien visiert

In anderen Kantonen gelten andere Werte. Frag beim kantonalen Amt für Wirtschaft und Arbeit nach dem NAV, der für deinen Arbeitsort gilt.

Kost und Logis: was abgezogen werden darf

Wohnst du im Haushalt, sind Unterkunft und Verpflegung Teil deines Lohns. Die AHV bewertet sie pauschal: Frühstück 3.50 CHF, Mittagessen 10 CHF, Abendessen 8 CHF und Unterkunft 11.50 CHF pro Tag. Zusammen sind das 33 CHF pro Tag oder 990 CHF pro Monat. Im Kanton Zug dürfen Abzüge für Kost und Logis diese Ansätze nicht übersteigen. Lass dir im Vertrag schriftlich geben, was abgezogen wird.

Betreuung oder Pflege: wo die Grenze liegt

Hilfe im Haushalt und Begleitung im Alltag sind Betreuung. Sobald du Menschen bei der Körperpflege, beim Anziehen, beim Essen oder bei der Mobilisation hilfst, ist das Grundpflege. Laut Kanton Zürich ist berufsmässige Pflege bewilligungspflichtig, auch ohne ärztliche Anordnung. Die Bewilligung setzt in der Regel ein anerkanntes Pflegediplom und zwei Jahre Praxis unter Aufsicht voraus. Wenn du eine Pflegeausbildung hast, lohnt sich deshalb oft eine Stelle bei der Spitex oder in einem Heim. Mehr dazu unter Pflegehilfe für Senioren.

Sozialversicherungen: auch bei kleinen Pensen

Im Privathaushalt müssen AHV-Beiträge ab dem ersten Franken bezahlt werden. Die übliche Freigrenze von 2.500 CHF pro Jahr gilt hier nicht. Ausnahme sind junge Leute bis 25 mit höchstens 750 CHF pro Jahr. Für kleine Anstellungen gibt es ein vereinfachtes Abrechnungsverfahren. Achte darauf, dass dein Arbeitgeber dich anmeldet. Sonst fehlen dir später Beitragsjahre bei der Rente.

Achtung bei Agenturen

Wer dich gegen Entgelt vermittelt oder an Haushalte verleiht, braucht eine Bewilligung. Ob ein Betrieb bewilligt ist, kannst du im Verzeichnis des SECO prüfen. Dort sind über 7.400 Betriebe eingetragen.

So erkennst du ein seriöses Stellenangebot

  1. Schriftlicher Vertrag mit Lohn, Arbeitszeit, Präsenzzeit, freien Tagen und Abzügen für Kost und Logis.
  2. Lohn mindestens nach NAV Hauswirtschaft, also ab 20.35 CHF pro Stunde.
  3. Zeiterfassung, die du selbst einsehen kannst.
  4. Eigenes Zimmer und echte Freizeit, in der du das Haus verlassen kannst.
  5. Anmeldung bei AHV und Unfallversicherung.
  6. Klare Abgrenzung zwischen Betreuung und Pflege.

Stellen findest du über Jobportale, Spitex-Organisationen und Vermittler. Einen Überblick gibt der Beitrag Jobbörsen Pflege Schweiz. Rechtliche Grundlagen zum Arbeiten in der Schweiz findest du unter Arbeitsrecht Pflege.

Häufige Fragen

Was verdient man in der Betreuung im Privathaushalt in der Schweiz?

Ab 1.1.2026 gelten Mindestlöhne von 20.35 CHF pro Stunde für Ungelernte, 22.30 CHF mit EBA oder 4 Jahren Erfahrung und 24.55 CHF mit EFZ. Bei 42 Stunden pro Woche sind das 3.703,70 bis 4.468,10 CHF brutto im Monat.

Gilt das Arbeitsgesetz im Privathaushalt?

Nein, nicht bei direkter Anstellung durch den Haushalt. Dann gelten der NAV Hauswirtschaft des Bundes und der kantonale NAV. Bei Anstellung über einen Personalverleiher gilt dagegen das Arbeitsgesetz.

Wie viel darf für Kost und Logis abgezogen werden?

Die AHV bewertet volle Verpflegung und Unterkunft mit 33 CHF pro Tag oder 990 CHF pro Monat. Im Kanton Zug dürfen Abzüge diese Ansätze nicht übersteigen.

Darf ich als Betreuungsperson auch pflegen?

Grundpflege wie Waschen, Anziehen oder Mobilisation gilt als Pflege. Berufsmässige Pflege braucht eine passende Qualifikation und eine kantonale Bewilligung.

Muss mein Arbeitgeber AHV zahlen, wenn ich nur wenige Stunden arbeite?

Ja. Im Privathaushalt sind AHV-Beiträge ab dem ersten Franken geschuldet. Nur bei Jugendlichen bis 25 mit höchstens 750 CHF Lohn pro Jahr gibt es eine Ausnahme.

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Quellen: Kanton Zürich: Informationen zum NAV Hauswirtschaft 2026, Kanton Zug: NAV Privathaushalt (BGS 831.521), AHV/IV: Merkblatt 2.06 Hausdienst, WEKA: AHV-Ansätze Naturallohn, Bundesrat: Sonderregeln für Live-in-Betreuende, SECO: Private Arbeitsvermittlung und Personalverleih. Stand: Oktober 2026.

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