Impfpflicht Pflege Schweiz: Das gilt aktuell für dich

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Die Frage nach Impfpflichten in der Pflege beschäftigt viele, die einen Job in der Schweiz suchen. Spätestens seit der Corona-Pandemie ist das Thema präsent – und sorgt für Verunsicherung. Was gilt aktuell? Musst du geimpft sein, um in der Schweiz als Pflegekraft zu arbeiten? In diesem Artikel bekommst du einen klaren Überblick über die aktuelle Rechtslage.

Eines vorweg: Die Schweiz hat einen anderen Ansatz als viele Nachbarländer. Es gibt keine generelle gesetzliche Impfpflicht für Pflegekräfte. Trotzdem spielen Impfungen im Berufsalltag eine Rolle. Wenn du grundsätzlich über einen Wechsel nachdenkst, findest du hier alle Infos zum Arbeiten in der Schweiz.

Das Wichtigste in Kürze

  • Es gibt keine gesetzliche Impfpflicht für Pflegekräfte in der Schweiz
  • Arbeitgeber können jedoch Impfempfehlungen aussprechen und teilweise Impfungen verlangen
  • Bestimmte Impfungen wie Hepatitis B sind im Gesundheitswesen stark empfohlen
  • Die Corona-Impfpflicht wurde nie eingeführt und ist kein Thema mehr
  • Ungeimpfte Bewerber haben in den meisten Einrichtungen gute Chancen

Die aktuelle Rechtslage

In der Schweiz gibt es keine gesetzliche Impfpflicht – weder für die Allgemeinbevölkerung noch speziell für Pflegekräfte. Das Epidemiengesetz erlaubt zwar theoretisch Impfobligatorien in Ausnahmesituationen, aber in der Praxis wurde davon nie Gebrauch gemacht.

Auch während der Corona-Pandemie hat die Schweiz keine Impfpflicht für Gesundheitspersonal eingeführt. Anders als in Deutschland, Frankreich oder Italien blieb die Impfung freiwillig. Diese Entscheidung wurde bewusst getroffen und spiegelt die Schweizer Haltung zu individueller Freiheit wider.

Das bedeutet: Du kannst grundsätzlich auch ohne bestimmte Impfungen in der Schweizer Pflege arbeiten. Allerdings gibt es Einschränkungen und Empfehlungen, die du kennen solltest.

Was Arbeitgeber verlangen können

Obwohl es keine gesetzliche Pflicht gibt, haben Arbeitgeber gewisse Handlungsspielräume. Sie können im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht Maßnahmen zum Schutz von Patienten und Mitarbeitern ergreifen.

Was Arbeitgeber tun können:

  • Impfungen empfehlen und die Kosten übernehmen
  • Den Impfstatus abfragen (mit Einwilligung)
  • Ungeimpfte Mitarbeiter in bestimmten Bereichen nicht einsetzen
  • Bei Ausbrüchen temporäre Maßnahmen ergreifen
  • Impfungen als Einstellungskriterium definieren (mit Einschränkungen)
 

Was Arbeitgeber nicht tun können: Sie dürfen niemanden zwingen, sich impfen zu lassen. Eine Kündigung allein wegen fehlender Impfung wäre rechtlich problematisch. Allerdings können sie organisatorische Konsequenzen ziehen – etwa den Einsatz in besonders sensiblen Bereichen einschränken.

In der Praxis sind die meisten Arbeitgeber pragmatisch. Die Arbeitsbedingungen in der Pflege sind generell gut, und bei akutem Personalmangel wird der Impfstatus selten zum Einstellungshindernis.

Welche Impfungen sind relevant?

Unabhängig von Pflichten gibt es Impfungen, die im Gesundheitswesen sinnvoll und üblich sind. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) gibt Empfehlungen für medizinisches Personal.

Die wichtigsten empfohlenen Impfungen sind:

  • Hepatitis B: Stark empfohlen wegen Infektionsrisiko durch Blutkontakt
  • Masern, Mumps, Röteln (MMR): Wichtig für den Schutz von Patienten
  • Varizellen (Windpocken): Relevant, falls keine Immunität besteht
  • Keuchhusten (Pertussis): Zum Schutz von Säuglingen und Immungeschwächten
  • Grippe (Influenza): Jährlich empfohlen, besonders im Winter
 

Hepatitis B ist die wichtigste berufsbedingte Impfung. Bei Nadelstichverletzungen oder Kontakt mit infiziertem Blut schützt sie vor einer schweren Erkrankung. Die meisten Arbeitgeber erwarten diese Impfung oder einen Nachweis der Immunität.

Corona-Impfung: Wie ist der Stand?

Die Corona-Impfung war das große Thema der vergangenen Jahre. Wie sieht es aktuell aus?

In der Schweiz wurde nie eine Corona-Impfpflicht für Pflegekräfte eingeführt. Auch die Diskussionen darüber sind abgeflaut. Die meisten Einrichtungen haben keine speziellen Anforderungen mehr an den Corona-Impfstatus von Bewerbern oder Mitarbeitern.

Das BAG empfiehlt die Corona-Impfung weiterhin für Personen mit erhöhtem Risiko und für Gesundheitspersonal. Aber eine Empfehlung ist keine Pflicht. Viele Pflegekräfte sind geimpft, viele aber auch nicht – beides ist akzeptiert.

Wenn du ungeimpft bist, sollte das kein Hindernis für eine Stelle in der Schweiz sein. Die allermeisten Arbeitgeber fragen nicht mehr danach oder machen es nicht zur Bedingung. Falls doch, gibt es genügend andere Einrichtungen, die dich gerne einstellen.

Impfungen im Bewerbungsprozess

Wie gehst du mit dem Thema Impfungen um, wenn du dich in der Schweiz bewirbst?

In Stellenausschreibungen wird der Impfstatus selten erwähnt. Manche Einrichtungen fragen im Bewerbungsprozess nach dem Impfausweis – meist im Zusammenhang mit der arbeitsmedizinischen Untersuchung vor Stellenantritt.

Mein Rat: Sei ehrlich, aber mach das Thema nicht größer als nötig. Wenn du gefragt wirst, antworte sachlich. Wenn nicht gefragt wird, musst du es nicht von dir aus ansprechen. Die meisten Arbeitgeber interessieren sich mehr für deine Qualifikation und Erfahrung als für deinen Impfstatus.

Falls ein Arbeitgeber bestimmte Impfungen verlangt und du diese nicht hast, kannst du das Gespräch suchen. Oft gibt es Lösungen – etwa die Impfung nachzuholen oder in einem Bereich zu arbeiten, wo sie weniger relevant ist.

Unterschiede zwischen Einrichtungen

Nicht alle Arbeitgeber handhaben das Thema gleich. Es gibt Unterschiede je nach Einrichtungsart:

  • Universitätsspitäler: Strengere Empfehlungen, viele immungeschwächte Patienten
  • Kantonsspitäler: Meist moderate Anforderungen, pragmatischer Umgang
  • Pflegeheime: Oft pragmatisch wegen Personalmangel, selten Ausschlusskriterium
  • Ambulante Pflege/Spitex: Größter individueller Spielraum
  • Privatpraxen: Sehr unterschiedlich, oft keine speziellen Anforderungen
 

In der ambulanten Pflege und bei Spitex-Diensten arbeitest du oft allein bei Klienten zu Hause, und die Anforderungen variieren je nach Organisation. Die Realität des Arbeitsmarktes spielt überall eine Rolle – bei akutem Personalmangel ist der Impfstatus selten ein Ausschlusskriterium.

Rechtliche Absicherung

Falls du Bedenken hast oder auf Probleme stößt, gibt es rechtliche Schutzmechanismen.

Das Schweizer Arbeitsrecht schützt vor Diskriminierung. Eine Ablehnung allein aufgrund des Impfstatus könnte rechtlich anfechtbar sein – besonders wenn keine sachliche Begründung vorliegt. Das Arbeitsrecht in der Pflege gilt auch hier. Allerdings gibt es Graubereiche: Wenn ein Arbeitgeber argumentiert, dass der Einsatz in bestimmten Bereichen ohne Impfschutz ein Risiko darstellt, kann das legitim sein.

Gewerkschaften wie der VPOD oder der SBK setzen sich für die Rechte von Pflegekräften ein. Falls du unsicher bist oder Druck erlebst, kannst du dich dort beraten lassen. Auch kantonale Schlichtungsstellen können bei Konflikten helfen.

In der Praxis sind Konflikte selten. Die meisten Arbeitgeber respektieren die persönliche Entscheidung, und die meisten Pflegekräfte treffen pragmatische Entscheidungen. Der akute Fachkräftemangel sorgt dafür, dass qualifizierte Bewerber willkommen sind – unabhängig vom Impfstatus.

Empfehlungen für deine Entscheidung

Das Thema Impfungen ist persönlich, und ich werde dir nicht sagen, was du tun sollst. Aber hier ein paar Gedanken für deine Entscheidung:

  • Informiere dich sachlich über Nutzen und Risiken beim BAG und offiziellen Stellen
  • Berücksichtige deinen gewünschten Arbeitsbereich und das Patientenklientel
  • Sei pragmatisch – manche Impfungen schützen vor allem dich selbst
  • Sprich offen mit potenziellen Arbeitgebern über ihre Erwartungen
  • Lass dich nicht unter Druck setzen – es gibt genügend Arbeitgeber ohne strenge Anforderungen
 

Triff deine Entscheidung auf Basis von Fakten, nicht von Ängsten oder Gerüchten. In manchen Bereichen – etwa der Onkologie oder Neonatologie – ist der Schutz von Patienten besonders wichtig. Wenn du dort arbeiten möchtest, können bestimmte Impfungen sinnvoller sein als in anderen Bereichen.

Fazit: Keine Pflicht, aber informierte Entscheidung

Die Schweiz hat keine gesetzliche Impfpflicht für Pflegekräfte. Du kannst grundsätzlich auch ohne bestimmte Impfungen in der Schweizer Pflege arbeiten. Arbeitgeber können Empfehlungen aussprechen und im Einzelfall Impfungen erwarten, aber eine Zwangslage entsteht selten.

Am wichtigsten ist, dass du dich informierst und eine bewusste Entscheidung triffst. Die empfohlenen Impfungen haben ihre Berechtigung – sie schützen sowohl dich als auch deine Patienten. Aber letztlich liegt die Entscheidung bei dir. Der Schweizer Ansatz respektiert diese individuelle Freiheit, und das sollte dir Sicherheit geben.

Hast du Fragen zu deinem Start in der Schweiz? Bei HeySwiss beraten wir dich gerne – auch zu praktischen Themen wie diesen. Buche ein kostenloses Kennenlerngespräch!

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Tara von HeySwiss

Hey, ich bin Tara! Hier findes du regelmäßig Infos zu deinem Job in der Schweiz! 🙂🇨🇭

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Häufige Fragen zum Thema

Gibt es eine Impfpflicht für Pflegekräfte in der Schweiz?

Nein, es gibt keine gesetzliche Impfpflicht. Arbeitgeber können Impfungen empfehlen, aber nicht erzwingen.

Kann ich ohne Corona-Impfung in der Schweiz arbeiten?

Ja, die Corona-Impfung ist keine Voraussetzung für eine Stelle in der Pflege. Die meisten Arbeitgeber fragen nicht mehr danach.

Welche Impfungen werden empfohlen?

Hepatitis B, Masern-Mumps-Röteln, Varizellen, Keuchhusten und die jährliche Grippeimpfung. Besonders Hepatitis B ist im Gesundheitswesen wichtig.

Kann ein Arbeitgeber mich wegen fehlender Impfung ablehnen?

Theoretisch ja, aber in der Praxis ist das selten. Bei Personalmangel sind qualifizierte Bewerber willkommen – unabhängig vom Impfstatus.

Was mache ich, wenn ein Arbeitgeber Impfungen verlangt?

Führe ein offenes Gespräch. Oft gibt es Lösungen wie den Einsatz in anderen Bereichen. Falls nicht, gibt es andere Arbeitgeber, die keine Anforderungen stellen.

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