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Geteilte Dienste sind in der Pflege in der Schweiz häufig, vor allem in Heimen und bei der Spitex: morgens ein paar Stunden, mittags frei, abends wieder im Einsatz. Das ist erlaubt, aber nur innerhalb klarer Grenzen. Die wichtigste: Dein ganzer Arbeitstag muss inklusive Pausen innerhalb von 14 Stunden liegen. Hier findest du alle Regeln laut SECO, die Ausnahmen für Spitäler und Tipps, worauf du im Vertrag achten solltest.
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Kostenloses Kennenlerngespräch sichernBei einem geteilten Dienst arbeitest du an einem Tag in zwei Blöcken mit einer längeren Unterbrechung dazwischen. Typisch ist ein Frühdienst bis zum späten Vormittag und ein Spätdienst am Abend, wenn in Heimen und bei der Spitex besonders viel zu tun ist. Die Unterbrechung ist länger als eine normale Pause und gilt nicht als Arbeitszeit.
| Regel | Grenze |
|---|---|
| Zeitraum für Tages- und Abendarbeit (inkl. Pausen und Überzeit) | höchstens 14 Stunden |
| Effektive Arbeitszeit pro Tag | höchstens 12½ Stunden |
| Ausnahme in Spitälern und Kliniken | bis 17 Stunden, mit Ausgleich der Ruhezeit |
| Normaler Rahmen für Tages- und Abendarbeit | 6 bis 23 Uhr |
| Ruhezeit danach | mindestens 11 Stunden (Spital ausnahmsweise 9) |
Ein Beispiel: Beginnst du um 7 Uhr, muss dein Abendeinsatz spätestens um 21 Uhr enden. In einem Spital wären mit den Ausnahmeregeln bis 24 Uhr möglich, wenn die Ruhezeiten ausgeglichen werden. Danach brauchst du die normale Ruhezeit, bevor der nächste Dienst beginnt.
Die Pausenregeln gelten für jeden Arbeitstag: 15 Minuten ab 5½ Stunden, 30 Minuten ab 7 Stunden und 1 Stunde ab 9 Stunden Arbeit. Die lange Unterbrechung zwischen den Blöcken ersetzt diese Pausen nicht automatisch. Ob sie angerechnet wird, hängt davon ab, wie lange du in einem Block am Stück arbeitest.
Spitäler arbeiten meist mit durchgehenden Früh-, Spät- und Nachtdiensten. Wer keine geteilten Dienste will, findet dort oft passendere Stellen als in Heimen. Mehr zu Dienstmodellen in den Beiträgen 4-Tage-Woche in der Pflege und Jobs ohne Wochenende.
Sprich zuerst mit deiner Leitung und prüfe Vertrag oder GAV. Bei privaten Betrieben wacht das kantonale Arbeitsinspektorat über das Arbeitsgesetz. Alle Regeln zu Arbeits- und Ruhezeiten stehen im Beitrag Arbeitsgesetz in der Pflege. Stellen mit Dienstmodellen, die zu dir passen, findest du mit uns auf Pflegejobs in der Schweiz.
Ja. Der ganze Arbeitstag muss aber inklusive Pausen innerhalb von 14 Stunden liegen, in Spitälern ausnahmsweise bis 17 Stunden mit Ausgleich der Ruhezeit.
Nein, die lange Unterbrechung ist Freizeit. Die Pausenregeln für jeden Arbeitsblock gelten trotzdem.
Das Gesetz schreibt keine vor. Manche Arbeitgeber und Gesamtarbeitsverträge zahlen eine Entschädigung, frag beim Vorstellungsgespräch danach.
Die normale tägliche Ruhezeit von 11 Stunden. Spitäler dürfen sie ausnahmsweise auf 9 Stunden kürzen, wenn es im Schnitt von zwei Wochen 12 Stunden sind.
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Kostenloses Kennenlerngespräch sichernQuellen: SECO: Merkblatt Arbeitsgesetz in Krankenanstalten und Kliniken (2023), SECO: Krankenanstalten und Kliniken. Stand: Oktober 2026.
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