DBA Schweiz Deutschland: So vermeidest du die Doppelbesteuerung

Doppelbesteuerung Schweiz Deutschland: Mann rechnet am Schreibtisch mit Blick auf Zürich

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Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und der Schweiz legt fest, welches Land deinen Lohn besteuern darf. Für dich ist vor allem wichtig: Wohnst du in der Schweiz, zahlst du dort Steuern. Pendelst du als Grenzgänger, zieht die Schweiz höchstens 4,5 % ab und der Rest wird in Deutschland versteuert. Hier findest du die Regeln für jede Situation.

Das Wichtigste in Kürze

  • Wohnen und arbeiten in der Schweiz: Du zahlst Steuern in der Schweiz, als Ausländerin oder Ausländer ohne Niederlassung C über die Quellensteuer.
  • Grenzgänger: höchstens 4,5 % Quellensteuer in der Schweiz, Versteuerung in Deutschland mit Anrechnung.
  • Dafür brauchst du die Ansässigkeitsbescheinigung Gre-1 deines deutschen Finanzamts. Ohne sie gilt der normale Quellensteuertarif.
  • 60-Tage-Regel: Bleibst du an mehr als 60 Arbeitstagen im Jahr beruflich bedingt über Nacht in der Schweiz, bist du kein Grenzgänger mehr.
  • Dann besteuert die Schweiz deinen Lohn normal, Deutschland stellt ihn frei.

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Wozu gibt es das DBA?

Ohne Abkommen könnten beide Länder deinen Lohn besteuern: Deutschland, weil du dort wohnst, und die Schweiz, weil du dort arbeitest. Das DBA verteilt das Besteuerungsrecht und verhindert, dass du doppelt zahlst. Für Grenzgänger gilt eine Sonderregel in Artikel 15a.

Situation 1: Du wohnst und arbeitest in der Schweiz

Ziehst du in die Schweiz, besteuert die Schweiz deinen Lohn. Ohne Niederlassung C zieht dein Arbeitgeber die Quellensteuer direkt ab. Wie hoch sie ist, hängt vom Kanton und deiner Situation ab. Beispiele und Tarife findest du im Beitrag zur Quellensteuer in der Schweiz.

Situation 2: Grenzgänger, wohnen in Deutschland

Grenzgänger ist, wer in Deutschland wohnt, in der Schweiz arbeitet und regelmässig nach Hause zurückkehrt. Das gilt auch bei Schicht- und Nachtdiensten, die über mehrere Tage gehen.

RegelInhalt
Quellensteuer in der Schweizhöchstens 4,5 % des Bruttolohns
Versteuerungin Deutschland, die Schweizer Steuer wird angerechnet
Formular Gre-1Ansässigkeitsbescheinigung des deutschen Finanzamts, gilt ein Kalenderjahr
Formular Gre-2Verlängerung um ein weiteres Jahr
Ohne Gre-1 oder Gre-2normaler Quellensteuertarif statt 4,5 %

Gib die Bescheinigung deshalb rechtzeitig deinem Arbeitgeber. Alles rund ums Pendeln, auch zu Ausweis G und Krankenkasse, steht im Beitrag In der Schweiz arbeiten, in Deutschland wohnen.

Situation 3: Mehr als 60 Nichtrückkehrtage

Du bleibst Grenzgänger, solange du an höchstens 60 Arbeitstagen im Kalenderjahr aus beruflichen Gründen nicht nach Hause zurückkehrst. Als nicht zumutbar gilt die Rückkehr zum Beispiel bei mehr als 100 km einfacher Strecke mit dem Auto oder mehr als 1,5 Stunden mit dem öffentlichen Verkehr. Zahlt der Arbeitgeber die Unterkunft, gilt die Rückkehr ebenfalls als unzumutbar. Bei Teilzeit oder unterjähriger Anstellung verringern sich die 60 Tage anteilig.

Überschreitest du die Grenze, besteuert die Schweiz deinen Lohn zum normalen Quellensteuertarif. Mit dem Formular Gre-3, das dein Arbeitgeber ausfüllt und die Steuerverwaltung bestätigt, wird der Lohn in Deutschland von der Steuer freigestellt.

Gut zu wissen

Nachtdienste zählen nicht automatisch als Nichtrückkehrtage. Entscheidend ist, ob du nach dem Dienst regelmässig nach Hause zurückkehrst.

Situation 4: Das Umzugsjahr

Ziehst du im Laufe des Jahres in die Schweiz, bist du in diesem Jahr in beiden Ländern steuerpflichtig, jeweils für die Zeit, in der du dort gewohnt hast. Melde dich in Deutschland ordnungsgemäss ab und bewahre Lohnausweise und Abmeldebestätigung auf. Bei komplexen Fällen, etwa mit Vermögen oder Immobilien in Deutschland, lohnt sich eine Steuerberatung.

Häufige Fragen

Muss ich als Grenzgänger in beiden Ländern Steuern zahlen?

Die Schweiz zieht höchstens 4,5 % Quellensteuer ab. Dein Einkommen versteuerst du in Deutschland, dort wird die Schweizer Steuer angerechnet. So zahlst du nicht doppelt.

Was ist das Formular Gre-1?

Die Ansässigkeitsbescheinigung deines deutschen Finanzamts. Mit ihr zieht dein Arbeitgeber nur 4,5 % Quellensteuer ab. Sie gilt ein Kalenderjahr und wird mit Gre-2 verlängert.

Was passiert bei mehr als 60 Nichtrückkehrtagen?

Dann bist du steuerlich kein Grenzgänger mehr. Die Schweiz besteuert deinen Lohn zum normalen Quellensteuertarif, Deutschland stellt ihn mit dem Formular Gre-3 frei.

Wo zahle ich Steuern, wenn ich in die Schweiz ziehe?

In der Schweiz, ohne Niederlassung C über die Quellensteuer. Im Umzugsjahr bist du in beiden Ländern für die jeweilige Zeit steuerpflichtig.

Zählen Nachtdienste als Nichtrückkehrtage?

Nicht automatisch. Auch bei Schicht- und Nachtdiensten über mehrere Tage gilt die Rückkehr als regelmässig, wenn du danach nach Hause fährst.

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Quellen: Kanton Thurgau: Quellenbesteuerung von Grenzgängern aus Deutschland, Kanton Aargau: Quellensteuertarif 2026 mit Erläuterungen, Kanton Zürich: Quellensteuerpflichtige Personen, SEM: Ausweis G

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