Kranführer Lohn Schweiz 2026: LMV-Lohnklasse, Ausweis, Anerkennung

KRANFÜHRER LOHN 2026 AB CHF 5'621 IM MONAT: Suva-Ausweis

Inhalt

Als Kranführer auf dem Bau verdienst du in der Schweiz 2026 mindestens CHF 5’621 bis 5’776 im Monat, je nach Lohnzone, und das 13 Mal im Jahr. Das gilt, wenn du an mehr als 20 % deiner Arbeitstage am Kran arbeitest: Dann gehörst du laut Landesmantelvertrag (LMV) in die Lohnklasse A. Für Turmdreh- und Fahrzeugkrane brauchst du einen Kranführerausweis der Suva. Ein deutscher Kranschein wird nur anerkannt, wenn Kurs und Prüfung bei einer Ausbildungsstätte stattfanden, die die Suva anerkennt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Kranführer mit Suva-Ausweis und mehr als 20 % der Arbeitstage am Kran: LMV-Lohnklasse A, mindestens CHF 5’621 bis 5’776 pro Monat, plus 13. Monatslohn.
  • Wer seltener am Kran steht, hat Anspruch auf Lohnklasse B, mindestens CHF 5’184 bis 5’458.
  • In Klasse A zahlen die Baufirmen im Schnitt CHF 6’338 im Monat (Lohnerhebung Baumeisterverband 2026).
  • Ausweis-Kategorien: A für Fahrzeugkrane, B für Turmdrehkrane. Die Prüfung ist ab 18 Jahren möglich.
  • Deutscher Kranschein: Umtausch bei der Suva für CHF 80, aber nur von anerkannten Ausbildungsstätten. Für Turmdrehkrane brauchst du den Nachweis „Obendreher“.

Neuer Job als Kranführer in der Schweiz? Wir finden die passende Festanstellung für dich und verhandeln deinen Lohn mit. Für dich 100 % kostenlos.

Kostenloses Kennenlerngespräch sichern

Mindestlohn für Kranführer nach LMV 2026

Für Kranführer bei Baufirmen gilt der Landesmantelvertrag für das Bauhauptgewerbe. Der Bundesrat hat ihn bis 31. Dezember 2031 allgemeinverbindlich erklärt. Er gilt damit in der ganzen Schweiz für alle Firmen im Hoch-, Tief-, Strassen- und Untertagbau, auch für Firmen aus dem Ausland. Eine eigene Lohnklasse für Kranführer kennt der LMV nicht. Wie Kranführer eingestuft werden, steht in einer Stellungnahme der Schweizerischen Paritätischen Vollzugskommission (SVK):

Einsatz als KranführerZone RotZone BlauZone Grün
Mehr als 20 % der Arbeitstage am Kran: Lohnklasse ACHF 5’776CHF 5’698CHF 5’621
Weniger als 20 % der Arbeitstage am Kran: Lohnklasse BCHF 5’458CHF 5’322CHF 5’184
Zum Vergleich: gelernter Bau-Facharbeiter, Lohnklasse QCHF 5’988CHF 5’906CHF 5’830

Alle Beträge sind Bruttolöhne pro Monat bei Vollzeit, dazu kommt der 13. Monatslohn. Der Stundenlohn ist der Monatslohn geteilt durch 176. In Klasse A sind das CHF 31.95 bis 32.80 pro Stunde. Ein Kranführer in Klasse A und Zone Rot kommt damit auf mindestens CHF 75’088 brutto im Jahr.

Wichtig für die Einstufung: Entscheidend ist laut SVK, wie oft du am Kran arbeitest. Die Kategorie deines Ausweises spielt keine Rolle. Voraussetzung ist eine bestandene Prüfung. Mit Lernfahrausweis hast du noch keinen Anspruch auf die Kranführer-Einstufung. Bist du zum Beispiel gelernter Maurer EFZ mit drei Jahren auf Baustellen (Lehre eingerechnet), erfüllst du die Bedingungen der Lohnklasse Q. Im Kanton Genf gehören Kranführer mit abgeschlossener Kranführerausbildung laut einer Zusatzvereinbarung zum LMV ohnehin in Klasse Q.

Welche Lohnzone gilt? Das hängt vom Arbeitsort ab, teils bis auf Bezirk oder Gemeinde, und zum Teil von der Lohnklasse. Beispiele: Die Region Basel gehört zur Zone Rot, im Tessin gilt für Klasse A die Zone Grün. Im Untertagbau gelten immer mindestens die Löhne der Zone Rot. Mehr zu den Lohnklassen im Ratgeber Maurer Lohn Schweiz.

Arbeitest du nicht bei einer Firma des Bauhauptgewerbes, gilt der LMV nicht. Dann zählt dein Arbeitsvertrag oder ein anderer GAV. Einen Überblick über Mindestlöhne gibt der Ratgeber Mindestlohn Schweiz.

Was verdienen Kranführer in der Praxis?

Ob Kranführer-Lohn oder Kranführer-Gehalt: In der Schweiz sagt man meist Lohn. Viele Baufirmen zahlen mehr als den Mindestlohn, eine eigene Auswertung für Kranführer gibt es aber nicht. Die Lohnerhebung 2026 des Schweizerischen Baumeisterverbands (SBV) zeigt aber die Durchschnittslöhne pro Lohnklasse:

LohnklasseDurchschnitt pro MonatDas sind pro Jahr (13 Löhne)
Q: gelernte Bau-FacharbeiterCHF 6’494CHF 84’422
A: Bau-Facharbeiter, z. B. Kranführer mit über 20 % KraneinsatzCHF 6’338CHF 82’394
B: Bauarbeiter mit FachkenntnissenCHF 5’831CHF 75’803

Die Durchschnitte gelten für alle Beschäftigten der jeweiligen Klasse, nicht nur für Kranführer. Online-Lohnportale zeigen für Kranführer teils widersprüchliche Werte, deshalb nennen wir sie hier nicht.

Diese Punkte bringen dir mehr Lohn:

  • Mehr Zeit am Kran: Klasse A statt B bringt beim Mindestlohn CHF 318 bis 437 mehr im Monat.
  • Gelernter Maurer: Mit EFZ und drei Jahren auf Baustellen gilt Klasse Q, mindestens CHF 5’830 bis 5’988.
  • Zuschläge: Samstag 25 %, Sonntag 50 %, vorübergehende Nachtarbeit 50 % (bis 1 Woche).
  • Baustellenzulage: CHF 4 pro Arbeitstag 2026, CHF 6.50 ab 2027 und CHF 9 ab 2028.

Kranführerausweis: Kategorien und Ausbildung

Kranführer ist in der Schweiz ein reglementierter Beruf. Laut Kranverordnung dürfen nur Personen mit gültigem Kranführerausweis mit Fahrzeug- oder Turmdrehkranen arbeiten. Den Ausweis stellt die Suva aus.

KategorieFür diese Krane
AFahrzeugkrane, z. B. Auto-, Mobil- und Raupenkrane
BTurmdrehkrane, z. B. Obendreher und Untendreher
A/BFahrzeug- und Turmdrehkrane

So läuft die Ausbildung ab:

  • Eignung: Gesundheitsfragebogen sowie Seh- und Gehörtest.
  • Grundkurs: bei einer von der Suva anerkannten Ausbildungsstätte.
  • Übungszeit: mit Lernfahrausweis, gültig 10 Monate. Fällst du durch, kann er zweimal um 6 Monate verlängert werden.
  • Prüfung: ab 18 Jahren. Danach bekommst du den Ausweis von der Suva.

Auch fertig ausgebildete Kranführer muss der Arbeitgeber neu instruieren, wenn sich die Einsatzbedingungen wesentlich ändern. Für andere Krane, etwa Hallen- oder Portalkrane, schreibt die Kranverordnung keinen Kranführerausweis vor.

Was kannst du als Kranführer in der Schweiz verdienen? HeySwiss kennt die Löhne der Arbeitgeber und findet eine Festanstellung, die zu dir passt. Für dich 100 % kostenlos.

Jetzt unverbindlich beraten lassen

Mit deutschem Kranschein: Anerkennung und Lohn

Weil Kranführer reglementiert ist, muss deine Ausbildung anerkannt sein, bevor du in der Schweiz fest als Kranführer arbeitest. Zuständig ist die Suva. Sie prüft ausländische Ausbildungen und stellt den Schweizer Ausweis aus.

Ein deutscher Kranschein wird nicht automatisch anerkannt. Die Suva akzeptiert nur Grundkurs und Prüfung von bestimmten Ausbildungsstätten in Deutschland. Die Liste steht auf der Website der Suva:

  • Fahrzeugkrane: fünf namentlich genannte Ausbildungsstätten in Deutschland. Dazu kommen Kategorie-A-Ausbildungen der ECOL Foundation bei bestimmten Stätten.
  • Turmdrehkrane: Ausbildungsstätten mit Zulassung durch den Zulassungsausschuss ZUMBau sowie zwei weitere Stätten. Der Nachweis „Obendreher“ ist zwingend.

Stammt dein Kranschein von einer dieser Stätten, tauschst du ihn bei der Suva um. Du brauchst dafür den Originalausweis oder eine beglaubigte Kopie, eine Kopie deines Personalausweises, das Austauschformular und ein Passfoto. Der Umtausch kostet CHF 80. Sonst musst du Grundkurs und Prüfung in der Schweiz machen. Denn einen Schweizer Ausweis bekommt nur, wer Kurs und Prüfung bei einer von der Suva anerkannten Stätte absolviert hat.

Mit dem Schweizer Ausweis wirst du im LMV gleich eingestuft wie Kranführer aus der Schweiz. Hast du zusätzlich einen deutschen Gesellenbrief im Bau, lies den Ratgeber Anerkennung von Gesellenbrief und Meister. Mit einem Arbeitsvertrag bekommst du als Deutscher eine Aufenthaltsbewilligung, mehr dazu unter Aufenthaltsbewilligung Schweiz und Jobs in der Schweiz für Deutsche.

Arbeitszeit, Ferien und Zuschläge im LMV

RegelungDas gilt 2026
Arbeitszeit2’112 Stunden im Jahr, im Schnitt 40,5 Stunden pro Woche
Ferien25 Tage, bis 20 und ab 50 Jahren 30 Tage
13. Monatslohnein durchschnittlicher Monatslohn (im Stundenlohn 8,3 %)
ÜberzeitZuschlag 25 % für Arbeits- und Reisezeit über 50 Stunden pro Woche
Krankheit80 % des Lohns ab dem 2. Tag, bis zu 730 Tage
Frührenteab 60 über die Stiftung FAR, ausser im Wallis

Mehr zu Ferien liest du im Ratgeber Urlaubstage Schweiz. Weitere Bauberufe findest du im Überblick Lohn Bau Schweiz.

Brutto und netto: Was bleibt übrig?

Von deinem Bruttolohn gehen in der Schweiz diese Abzüge weg:

  • AHV/IV/EO: 5,3 %
  • Arbeitslosenversicherung (ALV): 1,1 %
  • Frühpensionierung FAR: 2,25 % (im Bauhauptgewerbe)
  • Nichtberufsunfallversicherung (NBU) und Krankentaggeld: je nach Firma
  • Pensionskasse (BVG): je nach Alter und Pensionskasse
  • Quellensteuer: mit Ausweis B direkt vom Lohn, je nach Kanton, Zivilstand und Kindern

Was am Ende übrig bleibt, rechnest du mit unserem Brutto-Netto-Rechner Schweiz aus. Alles zur Quellensteuer findest du unter Quellensteuer Schweiz. Als Grenzgänger mit Wohnsitz in Deutschland zahlst du in der Schweiz höchstens 4,5 % Quellensteuer, den Rest versteuerst du in Deutschland. Miete und Krankenkasse sind in der Schweiz teurer, siehe Lebenshaltungskosten in der Schweiz und Krankenversicherung.

Häufige Fragen

Was verdient ein Kranführer in der Schweiz?

Auf dem Bau mindestens CHF 5’621 bis 5’776 im Monat, wenn du an mehr als 20 % der Arbeitstage am Kran arbeitest (LMV-Lohnklasse A), plus 13. Monatslohn. Im Schnitt zahlen Baufirmen in Klasse A CHF 6’338 im Monat.

In welcher Lohnklasse sind Kranführer im LMV?

In Klasse A, wenn sie mehr als 20 % der Arbeitstage als Kranführer arbeiten. Sonst in Klasse B. Die Ausweis-Kategorie spielt dafür keine Rolle. In Genf gehören ausgebildete Kranführer in Klasse Q.

Wird mein deutscher Kranschein in der Schweiz anerkannt?

Nur, wenn Grundkurs und Prüfung bei einer Ausbildungsstätte stattfanden, die die Suva anerkennt. Dann tauschst du ihn für CHF 80 gegen einen Schweizer Ausweis um. Sonst brauchst du Grundkurs und Prüfung in der Schweiz.

Welche Kranführerausweise gibt es?

Kategorie A für Fahrzeugkrane, Kategorie B für Turmdrehkrane und A/B für beide. Ausgestellt werden sie von der Suva.

Ab welchem Alter darf man Kranführer werden?

Die Kranprüfung ist ab 18 Jahren möglich. Jüngere Lernende dürfen Krane nur im Rahmen ihres Bildungsplans und unter Aufsicht bedienen.

Brauche ich für einen Hallenkran einen Kranführerausweis?

Nein. Die Ausweispflicht der Kranverordnung gilt nur für Fahrzeug- und Turmdrehkrane, nicht zum Beispiel für Hallen- oder Portalkrane.

Stand: Oktober 2026. Quellen: Landesmantelvertrag Bauhauptgewerbe 2026 bis 2031, SBV-Lohntabelle 2026, SVK-Stellungnahme zur Lohnklasseneinstufung von Kranführern, SBV-Lohnerhebung 2026, Suva (Kranführerausweis und ausländische Ausweise), Kranverordnung, SBFI-Merkblatt Kranführer und Baumaschinenführer, SBFI-Liste reglementierter Berufe, GAV FAR, Sozialversicherungsbeiträge 2026.

Bereit für deinen nächsten Schritt als Kranführer in der Schweiz? HeySwiss vermittelt dich in eine Festanstellung bei einem Schweizer Betrieb. Wir helfen dir auch bei Wohnungssuche und Umzug. Für dich 100 % kostenlos.

Kostenloses Kennenlerngespräch sichern

Weitere Ratgeber für Handwerker und Industrie findest du im Ratgeber Industrie & Handwerk.

Inhalt

Diese Artikel könnten dich auch interessieren