Dauernachtwache Pflege: Regeln, Zuschläge und für wen sich das Modell lohnt

Dauernachtwache Pflege: Regeln und Zuschläge

Inhalt

Als Dauernachtwache arbeitest du ausschliesslich nachts. Das bringt mehr Freizeit durch Zeitzuschläge, mehr Ruhe im Dienst und oft mehr Verantwortung, aber auch eine Belastung für Schlaf und Privatleben. Hier erfährst du, welche Regeln das Arbeitsgesetz für Nachtdienste in Spitälern und Heimen vorgibt, welche Zuschläge es gibt und für wen sich das Modell lohnt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Als Nacht gilt die Zeit von 23 bis 6 Uhr. Nachtdienste dauern in der Regel höchstens 9 Stunden Arbeit innerhalb von 10 Stunden.
  • In Spitälern und Heimen sind bis zu 10 Stunden innerhalb von 12 Stunden möglich, wenn ein grosser Teil Präsenzzeit ist, du dich hinlegen kannst und danach 12 Stunden Ruhe folgen.
  • Wer regelmässig nachts arbeitet, bekommt gesetzlich mindestens 10 % Zeitzuschlag. Viele Arbeitgeber geben mehr, im GAV der Aargauer Kantonsspitäler zum Beispiel mindestens 20 %.
  • Bei regelmässiger Nachtarbeit hast du Anspruch auf eine medizinische Untersuchung.
  • Ob sich die Dauernachtwache lohnt, hängt vor allem davon ab, wie gut du tagsüber schlafen kannst.

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Was ist eine Dauernachtwache?

Bei der Dauernachtwache übernimmst du nur Nachtdienste, keine Früh- oder Spätdienste. Du betreust die Patientinnen, Patienten oder Bewohnenden in der Nacht, verteilst Medikamente, reagierst auf Klingeln und Notfälle und bereitest die Übergabe an den Frühdienst vor. In Pflegeheimen bist du nachts oft für mehrere Abteilungen zuständig, im Spital arbeitest du meist im Team mit anderen Nachtwachen.

Arbeitszeit: Was das Gesetz erlaubt

RegelInhalt
Nachtzeit23 bis 6 Uhr
Dauer im Normalfallhöchstens 9 Stunden Arbeit innerhalb von 10 Stunden, inklusive Pausen
Längere Nächte in Spitälern und Klinikenbis 10 Stunden innerhalb von 12 Stunden, mit Präsenzzeit, Hinlegemöglichkeit und 12 Stunden Ruhe danach
Ruhezeitmindestens 11 Stunden am Stück, im Spital im Zweiwochenschnitt 12 Stunden
BewilligungSpitäler und Kliniken brauchen keine Bewilligung für Nachtarbeit

Alle Regeln zu Pausen, Sonntagen und Überzeit findest du im Beitrag zum Arbeitsgesetz in der Pflege.

Zuschläge: Was die Nacht dir bringt

Das Gesetz unterscheidet zwei Fälle:

  • Regelmässige Nachtarbeit (25 Nächte oder mehr pro Jahr): mindestens 10 % der Nachtarbeitszeit als zusätzliche Freizeit.
  • Vorübergehende Nachtarbeit (weniger als 25 Nächte pro Jahr): 25 % Lohnzuschlag.

Das ist das Minimum. Viele Spitäler und Heime geben mehr, als Zeitgutschrift und teils zusätzlich als Zulage in Franken. Im GAV der Aargauer Kantonsspitäler beträgt der Zeitzuschlag für Arbeit zwischen 23 und 6 Uhr zum Beispiel mindestens 20 %: Für eine Stunde in dieser Zeit werden dir mindestens 1,2 Stunden angerechnet. Frag im Vorstellungsgespräch genau nach den Zuschlägen für Nachtdienste.

Rechenbeispiel Zeitzuschlag

Du arbeitest 15 Nächte im Monat mit je 7 Stunden zwischen 23 und 6 Uhr, also 105 Nachtstunden. Bei 10 % Zeitzuschlag bekommst du 10,5 Stunden zusätzlich gutgeschrieben, bei 20 % sind es 21 Stunden.

Gesundheit: Darauf solltest du achten

Nachtarbeit verschiebt deinen Schlaf-Wach-Rhythmus. Deshalb hast du bei regelmässiger Nachtarbeit Anspruch auf eine medizinische Untersuchung und Beratung. Plane feste Schlafzeiten, sorg für einen abgedunkelten Raum und sprich mit deinem Umfeld über deine Ruhezeiten.

Schwangere dürfen ab der 8. Woche vor der Geburt nicht zwischen 20 und 6 Uhr arbeiten.

Für wen lohnt sich die Dauernachtwache?

Passt eher, wenn du …Passt eher nicht, wenn du …
tagsüber gut schlafen kannstSchlafprobleme hast
gern selbstständig arbeitest und Verantwortung übernimmstden Austausch im grossen Tagesteam brauchst
tagsüber Zeit für Familie, Studium oder Weiterbildung willstabends regelmässig Termine hast
Zeitzuschläge als Freizeit schätzteine gesundheitliche Einschränkung für Nachtarbeit hast

Wo gibt es Dauernachtwache-Stellen?

Nachtwachen braucht jede Einrichtung, die rund um die Uhr betreut: Alters- und Pflegeheime, Spitäler, psychiatrische Kliniken, Rehakliniken und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung. Stellen gibt es für diplomierte Pflegefachpersonen ebenso wie für Fachfrauen und Fachmänner Gesundheit und Pflegehelfende. Was du je nach Abschluss verdienst, steht im Beitrag Pflege Gehalt 2026, den Stundenlohn im Beitrag Stundenlohn Pflegefachkraft.

Häufige Fragen

Wie viel mehr verdient man als Dauernachtwache?

Das hängt vom Arbeitgeber ab. Gesetzlich gibt es bei regelmässiger Nachtarbeit mindestens 10 % Zeitzuschlag. Viele Spitäler geben mehr, im GAV der Aargauer Kantonsspitäler zum Beispiel mindestens 20 % Zeitzuschlag, teils zusätzlich eine Zulage in Franken.

Wie lange darf ein Nachtdienst dauern?

In der Regel höchstens 9 Stunden Arbeit innerhalb von 10 Stunden. In Spitälern und Kliniken sind bis zu 10 Stunden innerhalb von 12 Stunden möglich, wenn ein grosser Teil Präsenzzeit ist und danach 12 Stunden Ruhe folgen.

Wie viel Ruhezeit habe ich nach einem Nachtdienst?

Mindestens 11 Stunden am Stück. Nach langen Nachtdiensten mit bis zu 10 Stunden Arbeit sind es 12 Stunden.

Gibt es Dauernachtwache-Stellen auch für Pflegehelferinnen?

Ja. Vor allem Pflegeheime suchen Nachtwachen mit unterschiedlichen Abschlüssen, von Pflegehelfenden SRK bis zu diplomierten Pflegefachpersonen.

Ist die Dauernachtwache schlecht für die Gesundheit?

Nachtarbeit belastet den Schlaf-Wach-Rhythmus. Deshalb hast du bei regelmässiger Nachtarbeit Anspruch auf eine medizinische Untersuchung und Beratung. Feste Schlafzeiten und ein dunkler Raum helfen.

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Quellen: SECO: Arbeitsgesetz in Krankenanstalten und Kliniken, Kanton Freiburg: Nachtarbeit, SECO: Nacht-, Schicht- und Sonntagsarbeit, GAV Aargauer Kantonsspitäler 2025, Arbeitsgesetz (ArG)

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