GAV Elektro 2026: Mindestlöhne, Arbeitszeit, Ferien

GAV ELEKTRO 2026 LÖHNE, FERIEN, ZEIT: Mindestlöhne & Ferien

Inhalt

Der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) der Schweizerischen Elektrobranche legt fest, was Elektriker in der Schweiz mindestens bekommen: zum Beispiel CHF 4’500 Mindestlohn für Elektroinstallateure EFZ, eine 40-Stunden-Woche, 27 Ferientage und einen 13. Monatslohn. Er ist von 2026 bis 2029 allgemeinverbindlich und gilt in der ganzen Schweiz ausser in Genf und im Wallis. Hier findest du alle Regeln im Überblick: Mindestlöhne bis 2029, Arbeitszeit, Überstunden, Zuschläge, Spesen, Krankheit und Kündigung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der GAV Elektro ist vom 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2029 allgemeinverbindlich, in der ganzen Schweiz ausser Genf und Wallis.
  • Mindestlohn 2026 für Elektroinstallateure EFZ: CHF 4’500, nach einem Jahr Branchenerfahrung in der Schweiz CHF 5’000. Bis 2029 steigen die Beträge auf CHF 4’700 und 5’200.
  • 40 Stunden pro Woche, 2’088 Stunden im Jahr 2026. Höchstens 100 Überstunden gehen ins neue Jahr, der Rest wird mit 25 % Zuschlag ausbezahlt.
  • 27 Ferientage, ab 50 Jahren 30 Tage, dazu 9 bezahlte Feiertage und bis zu 5 Tage Bildungsurlaub.
  • Bei Krankheit gibt es 80 % des Lohns. Der erste Krankheitstag ist unbezahlt (Karenztag).

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Was ist der GAV Elektro und für wen gilt er?

Den GAV haben der Arbeitgeberverband EIT.swiss und die Gewerkschaften Unia und Syna abgeschlossen. Der Bundesrat hat ihn für allgemeinverbindlich erklärt (AVE). Das heisst: Er gilt für alle Firmen der Branche, auch wenn sie nicht im Verband sind, und auch für Firmen aus dem Ausland, die in der Schweiz arbeiten.

  • Wo: in der ganzen Schweiz ausser in den Kantonen Genf und Wallis. Dort gelten eigene GAV.
  • Welche Firmen: Betriebe, die elektrische Niederspannungsinstallationen ab dem Einspeisepunkt machen, Schwachstromanlagen bauen (Kommunikation, Sicherheit, Information, Automation) oder Schlitz-, Trassen- und Vorbereitungsarbeiten ausführen.
  • Wer: alle Mitarbeitenden dieser Firmen. Ausgenommen sind Inhaber und ihre Familie, Kader, Leute mit vor allem administrativen Aufgaben oder im Laden sowie alle, die vorwiegend planen, projektieren, kalkulieren oder Offerten schreiben.
  • Lernende: Für sie gelten nur einzelne Regeln, zum Beispiel zu Arbeitszeit, Ferien, Spesen und 13. Monatslohn. Die Mindestlöhne gelten für sie nicht.

Mindestlöhne 2026 bis 2029 (Anhang 5c)

Die Mindestlöhne für die ganze Laufzeit stehen schon fest. Alle Beträge sind Bruttolöhne pro Monat bei Vollzeit:

Kategorie2026202720282029
Elektroinstallateur EFZ, ab AbschlussCHF 4’500CHF 4’600CHF 4’600CHF 4’700
Elektroinstallateur EFZ, nach 1 Jahr in der SchweizCHF 5’000CHF 5’100CHF 5’100CHF 5’200
Montage-Elektriker EFZ, ab AbschlussCHF 4’300CHF 4’400CHF 4’400CHF 4’500
Montage-Elektriker EFZ, nach 1 Jahr in der SchweizCHF 4’700CHF 4’800CHF 4’800CHF 4’900
Gebäudeinformatiker / Telematiker EFZ, ab AbschlussCHF 4’770CHF 4’870CHF 4’870CHF 4’970
Gebäudeinformatiker / Telematiker EFZ, nach 1 Jahr in der SchweizCHF 5’300CHF 5’400CHF 5’400CHF 5’500
Teamleiter mit PrüfungszertifikatCHF 5’600CHF 5’700CHF 5’700CHF 5’800
Schulischer Abschluss oder ausländische Fachausbildung, ab AbschlussCHF 4’300CHF 4’400CHF 4’400CHF 4’500
Schulischer Abschluss oder ausländische Fachausbildung, nach 1 Jahr in der SchweizCHF 4’600CHF 4’700CHF 4’700CHF 4’800
Ohne Berufsabschluss ElektroCHF 4’200CHF 4’300CHF 4’300CHF 4’400
Ohne Berufsabschluss Elektro, nach 2 JahrenCHF 4’500CHF 4’600CHF 4’600CHF 4’700

Wie die Erfahrung zählt: Für die höhere Stufe zählt nur Branchenerfahrung in der Schweiz, und zwar nach vollen Kalenderjahren. Beispiel aus dem Merkblatt zum GAV: Wer die Lehre im August 2024 abschliesst, bekommt ab Januar 2026 den höheren Mindestlohn. Die Erfahrung musst du mit Arbeitszeugnissen, Lohnabrechnungen oder ähnlichen Dokumenten belegen. Ein selbst geschriebener Lebenslauf reicht in der Regel nicht. Rekrutenschule und Weiterbildung zählen nicht.

Lohnerhöhung 2026: Wer vor dem 1. Oktober 2025 angestellt war, bekam auf den Lohn vom 31. Dezember 2025 generell CHF 50 pro Monat mehr.

13. Monatslohn: Er beträgt 100 % des durchschnittlichen Monatslohns und wird spätestens im Dezember oder beim Austritt bezahlt. Wer im Jahr mehr als zwei volle Monate fehlt, kann für jeden weiteren vollen Monat 1/12 weniger bekommen. Bei Stundenlohn gilt: Monatslohn geteilt durch 174, plus Anteile für Ferien, Feiertage und 13. Monatslohn.

Was Elektriker in der Praxis verdienen, zeigen wir im Ratgeber Elektroinstallateur Lohn Schweiz.

Arbeitszeit, Überstunden und Überzeit

Die normale Arbeitszeit beträgt 40 Stunden pro Woche. Die Jahresbruttoarbeitszeit liegt 2026 bei 2’088 Stunden. Wie die Stunden verteilt werden, bestimmt der Arbeitgeber, auch pro Team oder Baustelle. Er muss dir jeden Monat eine Übersicht über deine Stunden geben.

  • Vorholzeit: Damit arbeitest du Brückentage oder zusätzliche freie Tage vor. Der Arbeitgeber legt sie Anfang Jahr schriftlich fest. Vorholzeit zählt nicht als Überstunden.
  • Überstunden: Per 31. Dezember darfst du höchstens 100 Überstunden ins neue Jahr mitnehmen. Sie werden innert einem Jahr ohne Zuschlag mit Freizeit ausgeglichen oder ausbezahlt. Sind sich beide nicht einig, entscheiden Arbeitgeber und Arbeitnehmer je über die Hälfte. Was über 100 Stunden liegt, wird im Januar mit 25 % Zuschlag ausbezahlt.
  • Überzeit: Sie wird mit 25 % Zuschlag ausbezahlt. Gab es schon einen Nacht-, Samstags- oder Sonntagszuschlag, entfällt dieser Zuschlag.
  • Gleitzeit: Eine eigene Gleitzeitregel enthält der GAV nicht. Massgebend ist der Überstunden-Übertrag.
  • Arbeitsweg: Der Weg von zu Hause in den Betrieb ist keine Arbeitszeit, der Weg vom Betrieb auf die Baustelle schon. Fährst du direkt auf die Baustelle, zählt die Zeit, die über deinen normalen Arbeitsweg hinausgeht.

Zuschläge für Nacht, Samstag und Sonntag

UhrzeitMontag bis FreitagSamstagSonntag und Feiertag
0 bis 6 Uhr50 %50 %100 %
6 bis 13 Uhrkein Zuschlagkein Zuschlag100 %
13 bis 23 Uhrkein Zuschlag25 %100 %
23 bis 24 Uhr50 %50 %100 %

Diese Stunden werden separat von der normalen Arbeitszeit abgerechnet. Für Pikettdienst braucht es ein Reglement der Firma, dem die betroffenen Mitarbeitenden zustimmen. Eine feste Pikett-Pauschale nennt der GAV nicht.

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Ferien, Feiertage und freie Tage

RegelungDas gilt
Ferien27 Tage, ab 50 Jahren 30 Tage
Ferien Lernende bis 20 Jahre25 Tage
Bezahlte Feiertage9 pro Jahr, nach dem Kanton am Firmensitz
Bildungsurlaubbis 5 bezahlte Tage pro Jahr
Eigene Heirat2 Tage
Vaterschaftsurlaub10 Tage mit 100 % Lohn
Tod von Ehepartner, Kind oder Eltern3 Tage
Umzug1 Tag pro Jahr
Krankes Kind betreuenbis 3 Tage pro Krankheitsfall, mit Arztzeugnis

Fällt ein Feiertag in deine Ferien, zählt er nicht als Ferientag. Feiertage am Sonntag, an einem freien Samstag oder während Krankheit werden nicht nachgeholt. Den Bildungsurlaub gibt es für Kurse, die die Vertragsparteien durchführen oder anerkennen. Mehr zu Ferien liest du unter Urlaubstage Schweiz.

Spesen

Hat deine Firma kein eigenes, genehmigtes Spesenreglement, gelten diese Ansätze. Ein Reglement muss mindestens gleich viel zahlen.

  • Essen auswärts: mindestens CHF 18 pro Tag, wenn der Weg zum Firmensitz mehr als 15 Minuten dauert
  • Übernachtung: angemessene Kosten für Essen und Unterkunft gegen Beleg oder nach Absprache
  • Heimfahrt: Dauert ein Einsatz in der Schweiz länger als eine Woche, darfst du am Wochenende auf Kosten der Firma nach Hause fahren
  • Privatfahrzeug: Auto CHF 0.60 pro Kilometer, Motorrad CHF 50 pro Monat, Velo CHF 20 pro Monat

Krankheit, Unfall und Militär

  • Krankheit: Die Firma versichert ein Krankentaggeld von 80 % des Lohns, die Prämie zahlt ihr je zur Hälfte. Der erste Krankheitstag ist unbezahlt (Karenztag). Ein Arztzeugnis brauchst du ab dem 3. Tag. Das Taggeld läuft bis 720 Tage innerhalb von 900 Tagen. Hat die Versicherung eine Wartefrist (höchstens 180 Tage), zahlt die Firma in dieser Zeit 80 %.
  • Unfall: Versichert bei der Suva. Für den Unfalltag und die zwei Tage danach bekommst du 80 % des Lohns. Die Prämie für Nichtberufsunfälle zahlst du.
  • Militär und Zivildienst: In der Rekrutenschule 50 % (mit Kindern 80 %). Bei anderen Pflichtdiensten bis 4 Wochen im Jahr 100 %, danach 80 %.

Kündigung und Probezeit

Gekündigt wird immer auf Ende eines Monats, per eingeschriebenem Brief oder durch Übergabe gegen Empfangsbestätigung. Die Kündigungsfristen richten sich nach dem Obligationenrecht und dürfen nicht unter einen Monat sinken. Eine Lehre im gleichen Betrieb zählt bei den Dienstjahren mit. Für die Probezeit gilt ebenfalls das Obligationenrecht, auch bei befristeten Verträgen.

Ab dem 10. Dienstjahr darf dir die Firma nicht kündigen, solange du zu 100 % arbeitsunfähig bist und Taggeld beziehst. Mehr zu den Fristen findest du unter Kündigungsfrist Schweiz und Probezeit Schweiz.

Beiträge für Vollzug und Weiterbildung

Vom Lohn gehen jeden Monat CHF 21 ab: CHF 11 Vollzugskostenbeitrag und CHF 10 für Aus- und Weiterbildung. Die Firma zahlt pro Mitarbeitenden gleich viel, mit einer Obergrenze pro Firma. Auch bei Teilzeit fällt der volle Beitrag an. Lernende zahlen nichts.

Mit deutscher Ausbildung: Einstufung im GAV

Den Mindestlohn als Elektroinstallateur EFZ bekommst du mit einer Gleichwertigkeitsbestätigung von ESTI oder SBFI. Ohne sie giltst du als „ausländische Fachausbildung“ mit mindestens CHF 4’300, nach einem Jahr in der Schweiz CHF 4’600. Das sind CHF 400 weniger im Monat als mit Bestätigung. Für die höhere Stufe zählt nur Erfahrung in der Schweiz. Wie die Anerkennung beim ESTI läuft, erklären wir unter Elektroinstallateur Lohn Schweiz und Anerkennung von Gesellenbrief und Meister.

Häufige Fragen

Was ist der GAV Elektro?

Der Gesamtarbeitsvertrag der Schweizerischen Elektrobranche zwischen EIT.swiss, Unia und Syna. Er regelt Mindestlöhne, Arbeitszeit, Ferien, Zuschläge, Spesen und Lohn bei Krankheit.

Für wen gilt der GAV Elektro?

Für alle Firmen, die elektrische Installationen oder Schwachstromanlagen bauen, in der ganzen Schweiz ausser Genf und Wallis. Ausgenommen sind unter anderem Kader und Mitarbeitende, die vorwiegend planen oder kalkulieren.

Wie hoch ist der Mindestlohn im GAV Elektro 2026?

Für Elektroinstallateure EFZ CHF 4’500 brutto pro Monat, nach einem Jahr Branchenerfahrung in der Schweiz CHF 5’000. Für Montage-Elektriker EFZ sind es CHF 4’300 bzw. CHF 4’700, jeweils plus 13. Monatslohn.

Wie viele Überstunden darf ich ins nächste Jahr mitnehmen?

Höchstens 100 Stunden per 31. Dezember. Sie werden innert einem Jahr ohne Zuschlag ausgeglichen. Alles darüber wird im Januar mit 25 % Zuschlag ausbezahlt.

Gibt es im GAV Elektro einen Karenztag?

Ja. Der erste Krankheitstag ist unbezahlt. Danach bekommst du 80 % des Lohns über die Krankentaggeldversicherung.

Wie viele Ferien gibt der GAV Elektro?

27 Ferientage pro Jahr, ab 50 Jahren 30 Tage. Lernende bis 20 Jahre haben 25 Tage. Dazu kommen 9 bezahlte Feiertage.

Stand: Oktober 2026. Quellen: GAV der Schweizerischen Elektrobranche 2026 bis 2029 und Allgemeinverbindlicherklärung (gav-service.ch), Merkblatt Berechnung der Jahre mit Branchenerfahrung, SECO Liste der allgemeinverbindlich erklärten GAV.

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Weitere Ratgeber für Handwerker und Industrie findest du im Ratgeber Industrie & Handwerk.

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