Hospitation in der Pflege: Ablauf, Lohn, Fahrtkosten und Tipps für Deutschland und die Schweiz

Hospitation in der Pflege: Ablauf und Tipps

Inhalt

Die Hospitation ist für viele Pflegekräfte der letzte Schritt vor der Zusage. In der Schweiz heisst sie meist Schnuppertag oder Schnuppereinsatz, in Deutschland oft Hospitationstag oder Probearbeiten. Du arbeitest einen Tag im Team mit, lernst Station und Kolleg:innen kennen, und der Betrieb lernt dich kennen. Hier erfährst du, wie der Tag abläuft, worauf Arbeitgeber achten, wann du Geld bekommst, wer die Fahrt zahlt und welche Fragen du stellen solltest.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Hospitation dauert meist einen halben bis ganzen Tag. Du begleitest eine Pflegefachperson und arbeitest unter Anleitung mit.
  • Arbeitgeber achten vor allem auf Umgang mit Patient:innen, Teamfähigkeit, Fragen und Hygiene, weniger auf perfektes Fachwissen.
  • Deutschland: Ein reines Kennenlernen (Einfühlungsverhältnis) ist unbezahlt und ohne Arbeitspflicht. Wirst du wie eine Mitarbeiterin eingesetzt, ist es ein Arbeitsverhältnis.
  • Schweiz: Arbeitest du regulär mit, kann nach Art. 320 Abs. 2 OR ein Arbeitsvertrag mit Lohnanspruch entstehen.
  • Die Hospitation ist eine Zweibahnstrasse: Prüfe Personalschlüssel, Einarbeitung, Dienstplanung und Stimmung im Team.

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So läuft eine Hospitation ab

ZeitWas passiert
StartBegrüssung durch Stationsleitung oder Bezugsperson, Arbeitskleidung, kurze Führung
VormittagRapport, Grundpflege, Visite, Mitarbeit unter Anleitung
MittagPause mit dem Team, gute Gelegenheit für Fragen
NachmittagDokumentation, Pflegeplanung, Abläufe auf der Station
AbschlussFeedbackgespräch mit der Stationsleitung, oft mit Fragen zu Pensum, Lohn und Eintritt

Der genaue Ablauf hängt vom Betrieb ab. In der Spitex fährst du meist mit zu den Einsätzen, im Heim lernst du die Wohngruppe kennen. Mehr zu den Unterschieden findest du in den Beiträgen Pflege zuhause und Pflegehilfe für Senioren.

Worauf Arbeitgeber achten

  • Umgang mit Patient:innen: Stellst du dich vor, sprichst du respektvoll, nimmst du dir Zeit?
  • Teamfähigkeit: Fügst du dich ein, hörst du zu, packst du mit an?
  • Fragen: Gute Fragen zeigen Interesse und Sicherheitsbewusstsein.
  • Hygiene und Sorgfalt: Händedesinfektion, Datenschutz, saubere Arbeitsweise.
  • Sprache: Verstehst du Mundart oder fragst du nach, wenn nicht?

Fachliche Unterschiede zu Deutschland sind normal. Niemand erwartet, dass du Schweizer Abläufe schon kennst. Wichtiger ist, dass du offen bist und nachfragst.

Dos und Don’ts

DoDon’t
pünktlich sein, lieber 10 Minuten früherständig aufs Handy schauen
dich bei Patient:innen und Team vorstellenSchweizer Abläufe mit „bei uns in Deutschland“ kritisieren
mitarbeiten, wo es erlaubt istTätigkeiten ohne Auftrag übernehmen
Fragen notieren und stellennur nach Lohn und Freizeit fragen
Feedback einholen und dich bedankennach dem Tag nichts mehr von dir hören lassen

Bekommst du Geld für die Hospitation?

Deutschland: Einfühlungsverhältnis

Ein reines Kennenlernen nennt man im deutschen Arbeitsrecht Einfühlungsverhältnis. Es gibt weder Arbeitspflicht noch Weisungsrecht, du unterliegst nur dem Hausrecht. Lohn ist nicht geschuldet, wenn nichts vereinbart wurde. Die Dauer sollte wenige Tage, höchstens eine Woche, nicht überschreiten.

Die Grenze ist das tatsächliche Geschehen: Bekommst du Anweisungen wie eine Mitarbeiterin und wirst fest eingeplant, wird daraus ein Arbeitsverhältnis, egal was auf dem Papier steht. Dann hast du Anspruch auf Lohn.

Schweiz: Lohn, wenn du mitarbeitest

Nach Art. 320 Abs. 2 OR gilt ein Arbeitsvertrag als abgeschlossen, wenn ein Arbeitgeber Arbeit annimmt, die nach den Umständen nur gegen Lohn zu erwarten ist. Ohne Abmachung schuldet er dann den üblichen Lohn (Art. 322 OR). Ein reiner Schnuppertag ohne echte Arbeit bleibt unbezahlt. Will der Betrieb nichts oder nur Spesen zahlen, muss er das vorher sagen.

Tipp

Kläre vor dem Termin schriftlich, ob der Tag bezahlt wird und wie du versichert bist. Eine kurze E-Mail genügt.

Wie bist du versichert?

In der Schweiz gilt laut SRF Kassensturz: Arbeitest du an einem Probetag mit, ist die Unfallversicherung des Betriebs zuständig, auch ohne Lohn. Bei einem reinen Schnuppertag zahlt im Fall eines Unfalls deine eigene Versicherung, also die Nichtberufsunfallversicherung deines jetzigen Arbeitgebers oder die Unfalldeckung deiner Krankenkasse.

In Deutschland empfiehlt Haufe, in die Vereinbarung über das Einfühlungsverhältnis einen Hinweis zur Unfallversicherung aufzunehmen. Frag also am besten direkt nach.

Wer zahlt die Fahrtkosten?

In Deutschland muss ein Arbeitgeber, der dich einlädt, die nötigen Fahrtkosten in der Regel erstatten (§ 670 BGB). Das gilt nicht, wenn er die Übernahme vorher ausgeschlossen hat, etwa in der Einladung oder der Stellenanzeige. Flug und Übernachtung solltest du vorher absprechen.

Fährst du aus Deutschland zu einem Schnuppertag in die Schweiz, klär die Kosten ebenfalls vorab. Ein früher Termin am Morgen kann eine Übernachtung nötig machen.

Vorbereitung: das gehört in deine Tasche

  1. bequeme, geschlossene Schuhe, falls nötig eigene Arbeitskleidung (vorher fragen),
  2. Kopie von Diplom, Arbeitszeugnissen und Impfausweis,
  3. Notizblock und Stift für Fragen,
  4. Ausweis und, falls schon vorhanden, Unterlagen zur SRK-Anerkennung,
  5. etwas zu essen und trinken, falls der Betrieb keine Verpflegung anbietet.

Ob für deine Stelle Impfungen verlangt werden, erklärt der Beitrag Impfpflicht Pflege Schweiz. Wie weit du mit deinen Unterlagen bist, prüfst du mit unserem PreCheck.

Die Hospitation als Zweibahnstrasse: Fragen, die du stellen solltest

  • Wie viele Pflegefachpersonen sind pro Dienst eingeteilt, und wie viele Patient:innen betreut eine Person?
  • Wie lange dauert die Einarbeitung, und gibt es eine feste Bezugsperson?
  • Wie früh steht der Dienstplan, und wie oft muss man einspringen? Mehr dazu im Beitrag Kurzfristige Dienstplanänderung.
  • Welcher GAV oder welches Lohnsystem gilt, und wie wird Erfahrung angerechnet?
  • Welche Weiterbildungen werden unterstützt?

Achte auch auf das, was niemand sagt: Wird im Team freundlich miteinander geredet? Haben die Kolleg:innen Zeit für Pausen? Wie viele Stellen sind offen? Allgemeine Infos zu Rahmenbedingungen findest du unter Arbeitsbedingungen Pflege Schweiz.

Nach der Hospitation: so geht es weiter

  1. Bedanken: Schick am gleichen oder nächsten Tag eine kurze Nachricht an die Stationsleitung.
  2. Angebot prüfen: Lohn, Pensum, Eintrittsdatum, Kündigungsfrist und Ferien. Hilfe gibt der Brutto-Netto-Rechner.
  3. Probezeit kennen: In der Schweiz dauert sie ohne Abrede 1 Monat, schriftlich vereinbart höchstens 3 Monate. Details unter Probezeit Schweiz.
  4. Umzug planen: Bewilligung, Wohnung und Krankenkasse. Alles dazu unter Aufenthaltsbewilligung B, L und G und Arbeiten in der Schweiz.

Häufige Fragen

Wie lange dauert eine Hospitation in der Pflege?

Meist einen halben bis ganzen Tag. Manche Betriebe bieten zwei Tage an, etwa einen Früh- und einen Spätdienst.

Wird eine Hospitation bezahlt?

Ein reiner Kennenlerntag ist in Deutschland und in der Schweiz in der Regel unbezahlt. Arbeitest du wie eine Mitarbeiterin mit, entsteht ein Arbeitsverhältnis mit Lohnanspruch, in der Schweiz nach Art. 320 Abs. 2 OR.

Wer zahlt die Fahrtkosten zur Hospitation?

In Deutschland muss ein Arbeitgeber, der dich einlädt, die nötigen Fahrtkosten in der Regel erstatten (§ 670 BGB), ausser er hat das vorher ausgeschlossen. Bei einem Schnuppertag in der Schweiz klärst du die Kosten am besten vorab.

Was ziehe ich zur Hospitation an?

Meist stellt der Betrieb Arbeitskleidung. Frag vorher nach. Bring auf jeden Fall bequeme, geschlossene Schuhe mit.

Wie lange dauert die Probezeit nach der Zusage?

In der Schweiz ohne Abrede einen Monat. Per schriftlicher Vereinbarung kann sie auf höchstens drei Monate verlängert werden (Art. 335b OR).

Wie Pflegefachfrauen den Weg von der Bewerbung bis zum Start in der Schweiz erlebt haben, liest und siehst du in unseren Erfahrungsberichten.

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Quellen: Art. 320 OR, Art. 322 OR, Art. 335b OR, § 670 BGB, Haufe: Einfühlungsverhältnis, SRF Kassensturz: Probearbeit und Versicherung. Stand: Oktober 2026.

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