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Viele Fachkräfte fragen sich vor dem Umzug in die Schweiz, ob Deutschland eine Wegzugssteuer verlangt. Die kurze Antwort: In den meisten Fällen nicht. Die Wegzugssteuer nach § 6 Aussensteuergesetz (AStG) trifft nur, wer mindestens 1 % an einer Kapitalgesellschaft hält, etwa an einer GmbH. Hier erfährst du, wann sie greift, wie gerechnet und gezahlt wird, was für die Schweiz besonders gilt und welche anderen Steuerregeln beim Umzug wichtiger sind.
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Kostenloses Kennenlerngespräch sichernWer seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt und damit in Deutschland nicht mehr unbeschränkt steuerpflichtig ist, wird so behandelt, als hätte er seine Firmenanteile zum aktuellen Wert verkauft. Der Gewinn, der dabei rechnerisch entsteht, wird besteuert, obwohl kein Geld geflossen ist. Deshalb spricht man von einem fiktiven Veräusserungsgewinn.
Die Regel steht in § 6 AStG. Sie greift nur für Anteile im Sinne von § 17 EStG, also wenn du in den letzten fünf Jahren zu mindestens 1 % an einer Kapitalgesellschaft beteiligt warst.
| Deine Situation | Wegzugssteuer? |
|---|---|
| Angestellt, Gehalt, Sparkonto, Tagesgeld | nein |
| ETF-Sparplan oder Aktien von grossen Unternehmen unter 1 % Beteiligung | in der Regel nein |
| Anteil von mindestens 1 % an einer GmbH oder AG, zum Beispiel am eigenen Betrieb | ja, wenn die 7-Jahres-Voraussetzung erfüllt ist |
| Eigene Immobilie in Deutschland | nein, keine Wegzugssteuer; Mieteinnahmen bleiben aber in Deutschland steuerpflichtig |
Hast du ein sehr grosses Fondsdepot oder bist du an einer Firma beteiligt, lass dich vor dem Umzug steuerlich beraten.
Besteuert wird der Unterschied zwischen dem aktuellen Wert der Anteile und deinen Anschaffungskosten. Ein vereinfachtes Beispiel: Du hast für deinen GmbH-Anteil 25.000 € bezahlt, heute ist er 225.000 € wert. Der fiktive Gewinn beträgt 200.000 €. Bei Privatanteilen nach § 17 EStG sind davon nach dem Teileinkünfteverfahren 60 % steuerpflichtig, hier also 120.000 €. Darauf fällt dein persönlicher Einkommensteuersatz an.
| Regel | Was gilt (§ 6 AStG) |
|---|---|
| Ratenzahlung | auf Antrag in 7 gleichen Jahresraten, die erste Rate einen Monat nach dem Bescheid |
| Sicherheit | wird in der Regel verlangt |
| Zinsen | die Raten sind zinslos; bei Verkauf oder Übertragung der Anteile wird der Rest sofort fällig |
| Rückkehr | wirst du innerhalb von 7 Jahren wieder unbeschränkt steuerpflichtig, entfällt der Anspruch unter Bedingungen; Verlängerung um höchstens 5 Jahre möglich |
Bis Ende 2021 durften Wegzügler in EU- und EWR-Staaten die Steuer dauerhaft und zinslos stunden. Für die Schweiz galt das nach dem Gesetzeswortlaut nicht. Der Bundesfinanzhof entschied am 6. September 2023 (I R 35/20): Wegen des Freizügigkeitsabkommens zwischen der EU und der Schweiz muss die Steuer auch bei einem Umzug in die Schweiz dauerhaft und zinslos gestundet werden. Das betrifft Wegzüge bis zum 31. Dezember 2021.
Seit 1. Januar 2022 sieht § 6 AStG nur noch die Ratenzahlung vor, für alle Zielländer. Steuerfachleute halten auch diese Fassung für unvereinbar mit dem Freizügigkeitsabkommen und erwarten weitere Gerichtsverfahren. Wenn du betroffen bist, lohnt sich ein Einspruch mit Verweis auf das BFH-Urteil. Besprich das mit einer Steuerberatung.
Dieser Beitrag erklärt die Grundregeln. Bei Firmenbeteiligungen, grossen Depots oder Immobilien solltest du vor dem Umzug eine Steuerberatung einholen. Der Zeitpunkt des Wegzugs kann viel Geld ausmachen.
Die Schweiz kennt für Privatpersonen keine Wegzugssteuer auf Aktien oder Firmenanteile. Wichtig ist beim Wegzug aber deine Pensionskasse: Ziehst du in einen EU-Staat und bist dort obligatorisch versichert, kannst du den obligatorischen Teil nicht bar beziehen. Er bleibt auf einem Freizügigkeitskonto. Den überobligatorischen Teil kannst du bar beziehen. Mehr dazu im Beitrag Rentenalter Schweiz. Die Doppelbesteuerung zwischen beiden Ländern erklärt der Beitrag DBA Schweiz.
In der Regel nicht. Die Wegzugssteuer betrifft nur Beteiligungen von mindestens 1 % an einer Kapitalgesellschaft. Gehalt, Ersparnisse und kleine Aktienpakete sind nicht betroffen.
Wenn du deinen Wohnsitz ins Ausland verlegst, in den letzten 12 Jahren mindestens 7 Jahre in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig warst und Anteile im Sinne von § 17 EStG hältst.
Ja. Seit 2022 kannst du sie auf Antrag in sieben gleichen Jahresraten zahlen, in der Regel gegen Sicherheitsleistung. Die Raten sind zinslos.
Für Wegzüge bis Ende 2021 ja, so der BFH im Urteil I R 35/20 vom 6. September 2023. Für spätere Wegzüge sieht das Gesetz nur Raten vor. Ob das mit dem Freizügigkeitsabkommen vereinbar ist, ist umstritten.
Wirst du innerhalb von sieben Jahren wieder unbeschränkt steuerpflichtig, entfällt der Steueranspruch unter bestimmten Bedingungen. Das Finanzamt kann die Frist um höchstens fünf Jahre verlängern.
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Kostenloses Kennenlerngespräch sichernQuellen: § 6 AStG, § 17 EStG, Forvis Mazars: Wegzugsbesteuerung und BFH I R 35/20, ECOVIS: Wegzugsbesteuerung EU und Schweiz, PRIVATE: Spezialregelungen DBA Deutschland-Schweiz, Merkblatt Barauszahlung PK bei Wegzug in die EU. Stand: Oktober 2026.
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