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Zum Grundlohn kommen in der Pflege oft Zulagen und Zuschläge: für Nachtdienste, Wochenenden, Feiertage und Pikett, dazu häufig ein 13. Monatslohn und Familienzulagen. Was dir gesetzlich zusteht und was Spitäler im Gesamtarbeitsvertrag (GAV) zusätzlich geben, siehst du hier am Beispiel des GAV der Aargauer Kantonsspitäler.
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Kostenloses Kennenlerngespräch sichern| Situation | Gesetzlicher Ausgleich |
|---|---|
| Regelmässige Nachtarbeit (25 Nächte oder mehr pro Jahr) | 10 % der Nachtarbeitszeit als Freizeit |
| Vorübergehende Nachtarbeit | 25 % Lohnzuschlag |
| Gelegentliche Sonntagsarbeit | 50 % Lohnzuschlag |
| Regelmässige Sonntagsarbeit | kein gesetzlicher Zuschlag, Regelung durch Vertrag oder GAV |
| Überstunden | 25 % Zuschlag oder Freizeit, wenn du einverstanden bist (Vertrag kann schriftlich anders regeln) |
| Pikett mit Einsatzzeit unter 30 Minuten | 10 % der inaktiven Pikettzeit als Zeitgutschrift |
Alle Regeln zu Arbeitszeit, Pausen und Nachtdiensten stehen im Beitrag zum Arbeitsgesetz in der Pflege.
Der Gesamtarbeitsvertrag der Aargauer Kantonsspitäler (Stand 2025) regelt für das nicht ärztliche Personal unter anderem:
Andere Spitäler und Heime haben eigene Regeln. Frag deshalb vor der Unterschrift nach dem GAV oder Personalreglement.
Einen gesetzlichen Anspruch gibt es nicht. Er gilt nur, wenn Vertrag oder GAV ihn vorsehen. Steht in einer Stellenanzeige ein Jahreslohn, prüf, ob er in 12 oder 13 Raten bezahlt wird.
Für jedes Kind bekommst du mindestens 215 CHF Kinderzulage pro Monat, für Kinder in Ausbildung mindestens 268 CHF Ausbildungszulage. Die Kantone dürfen mehr zahlen. Die Zulagen werden in der Regel über den Arbeitgeber mit dem Lohn ausbezahlt.
Du arbeitest im Monat 12 Nächte mit je 7 Stunden zwischen 23 und 6 Uhr, also 84 Nachtstunden. Bei 10 % gesetzlichem Zeitzuschlag bekommst du 8,4 Stunden gutgeschrieben, bei 20 % wie im GAV Aargau 16,8 Stunden. Die Zulage in Franken kommt beim GAV Aargau noch dazu.
Was netto bleibt, rechnest du mit dem Brutto-Netto-Rechner Schweiz aus. Mehr zu reinen Nachtdiensten im Beitrag Dauernachtwache.
Je nach Arbeitgeber Zuschläge und Zulagen für Nacht-, Wochenend- und Feiertagsarbeit, Pikettzulagen, oft ein 13. Monatslohn und die gesetzlichen Familienzulagen.
Gesetzlich mindestens 10 % der Nachtarbeitszeit als Freizeit bei regelmässiger Nachtarbeit. Im GAV der Aargauer Kantonsspitäler mindestens 20 % Zeitzuschlag, dazu eine Zulage in Franken.
Bei gelegentlicher Sonntagsarbeit 50 % Lohnzuschlag. Bei regelmässiger Sonntagsarbeit sieht das Gesetz keinen Zuschlag vor, das regeln Vertrag oder GAV.
Nur wenn er in Vertrag oder GAV vereinbart ist. Im GAV der Aargauer Kantonsspitäler zum Beispiel wird der Jahreslohn in 13 Raten bezahlt.
Mindestens 215 CHF pro Kind und Monat, die Ausbildungszulage mindestens 268 CHF. Manche Kantone zahlen mehr.
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Kostenloses Kennenlerngespräch sichernQuellen: GAV Aargauer Kantonsspitäler 2025, SECO: Arbeitsgesetz in Krankenanstalten und Kliniken, Kanton Freiburg: Nachtarbeit, Obligationenrecht (Art. 321c OR), Beobachter: Familienzulagen seit 2025
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