Pflegevermittlung Schweiz: Kosten, Ablauf und woran du seriöse Anbieter erkennst

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Eine Pflegevermittlung bringt dich mit Spitälern, Heimen und Spitex-Organisationen in der Schweiz zusammen. Für dich als Pflegekraft ist das meist kostenlos, weil der Arbeitgeber zahlt. Hier erfährst du, wie Vermittlung und Personalverleih funktionieren, was das Gesetz zu Kosten und Bewilligungen sagt und woran du eine seriöse Vermittlung erkennst.

Das Wichtigste in Kürze

  • Vermittlung: Du schliesst den Arbeitsvertrag direkt mit dem Spital oder Heim. Die Vermittlung bekommt ihr Honorar meist vom Arbeitgeber.
  • Personalverleih (temporär): Du bist bei der Verleihfirma angestellt und arbeitest im Einsatzbetrieb.
  • Beides braucht in der Schweiz eine Bewilligung. Ob ein Anbieter eine hat, prüfst du im öffentlichen Verzeichnis des SECO.
  • Von Stellensuchenden darf eine Vermittlung höchstens 45 CHF Einschreibegebühr und 5 % des Bruttojahreslohns verlangen, und nur mit schriftlichem Vertrag.
  • Für Pflegeberufe brauchst du zusätzlich die Anerkennung deines Diploms durch das SRK.

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Vermittlung oder Personalverleih?

ArbeitsvermittlungPersonalverleih (temporär)
Dein Arbeitgeberdas Spital oder Heimdie Verleihfirma
Wo du arbeitestbeim Arbeitgeberim Einsatzbetrieb
Wer zahlt die Firma?meist der Arbeitgeberder Einsatzbetrieb
Lohn kommt vondem Arbeitgeberder Verleihfirma
Bewilligungnötig, bei Vermittlung aus dem Ausland zusätzlich vom SECOnötig, dazu eine Kaution von mindestens 50.000 CHF

Personalverleih ist praktisch, wenn du zuerst einen Betrieb kennenlernen oder flexibel arbeiten willst. Für viele Temporärstellen gilt der allgemeinverbindliche GAV Personalverleih mit Mindestlöhnen.

Was kostet eine Pflegevermittlung?

Das Gesetz begrenzt, was eine Vermittlung von dir verlangen darf:

  • Einschreibegebühr: höchstens 45 CHF
  • Vermittlungsprovision: höchstens 5 % des Bruttojahreslohns
  • Beides nur mit einem schriftlichen Vertrag

In der Praxis zahlt bei Pflegestellen meist der Arbeitgeber die Vermittlung. Verlangt eine Vermittlung Geld von dir, lies den Vertrag genau und prüf, ob die Beträge im gesetzlichen Rahmen liegen.

So erkennst du eine seriöse Vermittlung

  • Bewilligung: Seriöse Anbieter sind im öffentlichen Verzeichnis der bewilligten Arbeitsvermittler und Personalverleiher des SECO eingetragen.
  • Transparenz: Du erfährst, bei welchem Arbeitgeber du dich vorstellst, bevor deine Unterlagen weitergegeben werden.
  • Klare Kosten: Ob und was du zahlst, steht schriftlich fest.
  • Fachwissen: Die Vermittlung kennt Anerkennung, Bewilligungen, Lohnsysteme und Regionen.
  • Kein Druck: Du entscheidest selbst, welche Stelle du annimmst.

So läuft eine Vermittlung ab

  1. Erstgespräch: Wünsche, Erfahrung, Region, Pensum und Lohnvorstellung
  2. Unterlagen: Lebenslauf, Diplome, Arbeitszeugnisse
  3. Vorschläge passender Stellen
  4. Vorstellungsgespräch, oft mit Schnuppertag oder Hospitation
  5. Vertrag, Bewilligung und Anerkennung
  6. Start im neuen Job

Was du vorbereiten solltest

  • aktueller Lebenslauf mit Stationen und Fachbereichen
  • Examen bzw. Diplom und Arbeitszeugnisse
  • PreCheck beim SRK für die Anerkennung, falls noch nicht gemacht
  • Sprachnachweis auf Niveau B2, falls Deutsch nicht deine Muttersprache ist

Den Ablauf der Anerkennung erklärt der Beitrag Anerkennung Pflegediplom Schweiz, was du verdienen kannst der Beitrag Pflege Gehalt 2026. Unsere offenen Stellen siehst du auf Pflegejobs in der Schweiz.

Häufige Fragen

Was kostet eine Pflegevermittlung in der Schweiz?

Meist nichts für dich, weil der Arbeitgeber zahlt. Das Gesetz erlaubt Vermittlungen höchstens 45 CHF Einschreibegebühr und 5 % des Bruttojahreslohns von Stellensuchenden, und nur mit schriftlichem Vertrag.

Was ist der Unterschied zwischen Vermittlung und Personalverleih?

Bei der Vermittlung schliesst du den Vertrag direkt mit dem Spital oder Heim. Beim Personalverleih bist du bei der Verleihfirma angestellt und arbeitest im Einsatzbetrieb.

Wie prüfe ich, ob eine Vermittlung seriös ist?

Schau im öffentlichen Verzeichnis des SECO nach, ob der Anbieter eine Bewilligung für Arbeitsvermittlung oder Personalverleih hat. Achte ausserdem auf klare Kosten und darauf, dass deine Unterlagen nur mit deinem Einverständnis weitergegeben werden.

Brauche ich für die Vermittlung schon die Anerkennung?

Nicht unbedingt. Viele starten die Stellensuche parallel zur Anerkennung. Der kostenlose PreCheck beim SRK ist aber ein guter erster Schritt.

Wie lange dauert eine Vermittlung?

Das hängt von Region, Fachbereich und Anerkennung ab. Die Anerkennung beim SRK dauert nach vollständigem Dossier höchstens 4 Monate, die Stellensuche kann parallel laufen.

Wie die Vermittlung in der Praxis abläuft, erzählen Gertrud, Paulina und Ludmilla in unseren Erfahrungsberichten mit Video.

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Quellen: law.ch: Leiharbeit und Arbeitsvermittlung (AVG, GebV-AVG), Kanton Zürich: Private Arbeitsvermittlung und Personalverleih, SRK: Anerkennung ausländischer Diplome

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